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15-Jähriger hatte über zwei Promille, als er bei Bergkirchen in einen Zaun knallte. 17-Jähriger hatte seinem führerscheinlosen Freund die Maschine überlassen.

(ty) Im Gemeinde-Gebiet von Bergkirchen im Landkreis Dachau ist am frühen heutigen Morgen ein stockbesoffener 15-Jähriger verunglückt, der ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit einem Moped eine Spritztour unternommen hatte. Der Jugendliche krachte gegen einen Zaun und kam zu Sturz, verletzte sich dabei. Ihm blüht nun ein Strafverfahren wegen der Schwarzfahrt und wegen der Rauschfahrt. Den 17-Jährigen, der ihm das Zweirad überlassen hatte, erwartet ebenfalls ein Strafverfahren. Außerdem droht ihm Ärger, weil er zuvor gegen die 0,0-Promille-Grenze verstoßen hatte.

Den Beamten von der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Dachau war nach eigenem Bekunden heute gegen 2 Uhr gemeldet worden, dass es im Bergkirchener Ortsteil Unterbachern zu einem Verkehrsunfall gekommen war. Vor Ort trafen die Gesetzeshüter auf einen 15-Jährigen, der mit einem Leichtkraftrad gegen einen Zaun gefahren und gestürzt war. Der Jugendliche habe leichte Verletzungen davongetragen. Im Zuge der Unfall-Aufnahme habe sich herausgestellt, dass der Teenager mehr als zwei Promille intus hatte. Zudem sei ans Licht gekommen, dass er für diese Maschine nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitze.

Der 15-Jährige sei in ein Münchner Krankenhaus gebracht worden. Dort hatte er, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Nach Erkenntnissen der Polizei hatte der Verunglückte kurz vor dem Unfall seinen 17 Jahre alten Freund darum gebeten, ihn mit dessen Leichtkraftrad zum Bahnhof zu bringen. Dort angekommen, habe der 15-Jährige seinen Spezl dann dazu überredet, ihn auf dem Parkplatz eine Runde mit dem Motorrad drehen zu lassen. Der 17-Jährige habe ihm schließlich den Zweirad-Schlüssel überlassen – damit nahm das Unheil seinen Lauf.

Denn der 15-Jährige sei mit dem Moped plötzlich und unangekündigt von dem Parkplatz aus auf die Straße gesteuert.  "Kurze Zeit später hörte der 17-jährige Eigentümer des Motorrades schon das laute Krachen, das durch den Unfall verursacht wurde", heißt es im Bericht der Polizei. Der Unfall-Fahrer wird sich nun strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen sowie zudem wegen der Rausch-Fahrt. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. 

Auch der Motorrad-Eigentümer blickt einem Strafverfahren entgegen. Dazu führt die Polizei aus: "Da der 17-Jährige seinen Freund mit dem Leichtkraftrad fahren ließ, obwohl er wissen musste, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, erwartet ihn ebenfalls ein Strafverfahren." Obendrein werde gegen den 17-Jährigen eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erstattet, da er selbst zuvor in "leicht alkoholisiertem" Zustand mit dem Zweirad unterwegs gewesen sei, obwohl für ihn als Fahranfänger die 0,0-Promille-Grenze gelte.


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