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Die Polizei und der kommunale Ordnungsdienst werden das Abschuss-, Abbrenn- und Mitnahme-Verbot in der City überwachen, heißt es aus dem Rathaus.

(ty) Wie schon in den vergangenen Jahren wird beziehungsweise darf es auch heuer kein Silvester-Feuerwerk in der Ingolstädter Altstadt geben. Das wurde aus der Stadtverwaltung mitgeteilt. "Diese Regelung ist nicht neu", wird betont: "Erstmals 2019 hatte der Stadtrat das Abbrennen von Silvester-Raketen und an anderen Feuerwerkskörpern verboten." In erster Linie gehe es dabei um den Schutz der historischen Gebäude, heißt es zum Hintergrund des Verbots. Zugleich wird unmissverständlich angekündigt: "Die Polizeiinspektion Ingolstadt und der kommunale Ordnungsdienst werden das Abschuss-, Abbrenn- und Mitnahme-Verbot in der Innenstadt überwachen."

Wenngleich man, wie gesagt, vor allem den Schutz von historischen Gebäuden im Blick hat, wird auch noch auf weitere Aspekte verwiesen. "Hinzu kommt, dass insbesondere durch die enge Bebauung der Innenstädte eine geringere Luftzirkulation vor allem bei Inversions-Wetterlagen und ein geringerer Luftaustausch stattfindet", heißt es aus dem Rathaus, "sodass sich schädlicher Feinstaub – je nach Wind- und Wetter-Verhältnissen – über viele Stunden in der Luft hält und in den unteren Atmosphären-Schichten anreichert, was vor allem bei kranken und älteren Personen zu Atemwegs-Beschwerden oder Herz-Kreislauf-Problemen führen kann." Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die "Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub um mehr als das 20-fache allein in der Silvesternacht".

Der Lageplan ist Bestandteil der Allgemein-Verfügung.

Durch die starke Rauch- und Qualm-Entwicklung des Feuerwerks – Stichwort: Dunstglocke – könnte sich nach Dafürhalten der Stadtverwaltung "bei einem eventuellen Brand in der eng bebauten historischen Ingolstädter Innenstadt zusätzlich eine erschwerte Brandidentifizierung ergeben, wodurch sich unter Umständen für die Einsatzkräfte verzögerte Eingriffszeiten ergeben und somit wertvolle Zeit bis zur zielgerichteten Brandbekämpfung vergeht".

Aus Gründen des Brandschutzes habe der Stadtrat erstmalig 2019 beschlossen, mittels Allgemein-Verfügung für die gesamte Innenstadt auf Grundlage der ersten Sprengstoff-Verordnung das Abschießen, Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern von 31. Dezember bis 1. Januar in der Innenstadt zu untersagen. Eine entsprechende Allgemein-Verfügung sei auch für den bevorstehenden Jahreswechsel im Innenstadt-Bereich erlassen worden. Diese ist abrufbar auf der Internet-Seite der Stadt unter diesem Link.

Die örtliche Polizeiinspektion und der kommunale Ordnungsdienst werden laut Stadtverwaltung das Abschuss-, Abbrenn- und Mitnahme-Verbot in der Innenstadt überwachen. "Dies wird durch selektive Kontrollen unter Hinweis auf das Verbot sowie das konsequente Einschreiten gegen Personen, die sich nicht an das Verbot halten, geschehen", wird dazu ausgeführt. Die Polizei zählte dabei aber auch auf die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger. Auf das Feuerwerks-Verbot werde unter anderem an den Zugängen zur Innenstadt mit entsprechenden Schildern und Bannern hingewiesen.

Zusammenfassend wird von Seiten der Stadtverwaltung angemerkt, "dass die Freude der Bürgerinnen und Bürger am Silvesterfeuerwerk nicht unterbunden werden soll". Sicherheits- sowie weitere Aspekte wie Umwelt-Verschmutzung, Gesundheit, Müll-Vermeidung und nicht zuletzt auch die Minimierung der Verletzungs-Gefahr sowie vor allem der Brandschutz seien aber genauso zu beachten. "Danach erscheint ein Verbot in der Altstadt nach allem sinnvoll."

Der entscheidende Impuls dafür müsse von der Stadt ausgehen: "Stadtverwaltung gemeinsam mit Feuerwehr, Polizei und Rettungskräften sensibilisieren die Bürgerschaft für Gefahren und Belastungen durch Feuerwerkskörper." Die Stadt könne Öffentlichkeit herstellen, eine Anerkennungskultur etablieren, die Motivation stärken und Vorbildfunktion ausüben. "Insofern soll hiermit eine Empfehlung an die Bürgerschaft ergehen, auf das Silvester-Feuerwerk im ganzen Stadtgebiet zukünftig zu verzichten und stattdessen zu überlegen, das eingesparte Geld zum Beispiel für anerkannte soziale Zwecke zu spenden."

Für das übrige Stadtgebiet – also dort, wo das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist – "ist natürlich wieder größte Vorsicht im Umgang mit Feuerwerks- und Knallkörpern empfohlen", heißt es weiter. Silvester-Feuerwerk enthalte brand- und explosionsgefährliche Bestandteile; dessen solle man sich bewusst sein, wenn zum Jahreswechsel die Raketen in den Himmel steigen. Generell gelte: "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten."

Der Verkauf der Feuerwerkskörper sei an den letzten drei Verkaufstagen vor Neujahr erlaubt. In diesem Jahr also ab dem heutigen Donnerstag, 28. Dezember. Raketen und Böller – Feuerwerk der Kategorie 2 – dürften nur an Volljährige abgegeben werden; auch mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern könne diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden. Feuerwerkskörper dürften nur am Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden. Wer sie danach zünde, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich ziehen könne.

"Für den Verbraucher bergen die Raketen, Kracher, Vulkane und Batterie-Feuerwerke etc. ein nicht zu unterschätzendes Unfall- und Brand-Risiko", erklärt die Stadtverwaltung von Ingolstadt. "Missbrauch oder Leichtsinn führen jedes Jahr zu schweren Unfällen."Wer es um Mitternacht so richtig krachen lassen möchte, sollte besser nüchtern bleiben. Alkohol und Feuerwerk könnten sonst zu einer recht explosiven Mischung werden." 

Unter Berufung auf das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern empfiehlt die Stadt Ingolstadt "zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere" folgende Verhaltensregeln:

  • "Nur geprüfte Qualität mit CE-Kennzeichnung und einer Registrier-Nummer verwenden (zum Beispiel: 0589-F2-0001).
  • Gebrauchs-Anweisung und Sicherheits-Hinweise des Herstellers beachten.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien, nicht in der Nähe von Personen oder brennbarem Material anzünden. Den auf der Verpackung angegebenen Sicherheitsabstand einhalten.
  • Kindern und Jugendlichen darf – auch im Familienkreis – kein Feuerwerk der Kategorie 2 überlassen werden.
  • Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.
  • Leicht entzündbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
  • Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen – Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar.
  • Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu anzuzünden."

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