Logo
Anzeige
Anzeige

Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Auf dem Weg zur Klima-Neutralität

(ty) Das Ziel der Klima-Neutralität wollen die Stadtverwaltung von Ingolstadt und die kommunalen Unternehmen bis zum Jahr 2030 erreicht haben. Als wichtiger Baustein der Strategie gilt dabei die Erzeugung eigenen Solarstroms durch Photovoltaik. "Zwar werden wie auf dem Neuen Rathaus bereits einige städtische Dachflächen genutzt – es gibt aber noch großes Potenzial", so die Stadtverwaltung. Um den Ausbau zu beschleunigen, habe der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung der Errichtung der "SWI-Stadtenergie-GmbH" zugestimmt.

Diese solle den Bau und Betrieb von PV-Anlagen auf städtischen Dächern vorantreiben und die Stadt mit dem dadurch gewonnen Strom beliefern. Die Gesellschafts-Gründung und Aufgaben-Übernahme bedürfe noch der Zustimmung der zuständigen Gremien der Stadtwerke. "Wenn wir über Nachhaltigkeit und Klimaschutz reden, dann ist ein vorrangiges Thema für unsere Stadt saubere und sichere Energie", sagt Oberbürgermeister Christian Scharpf (SPD). "Dazu investieren wir massiv in die Photovoltaik. Unsere Dächer werden zu Kraftwerken. Unsere neue Stadtwerke-Tochter wird in einem groß angelegten Programm sämtliche städtischen Liegenschaften mit PV-Anlagen ausstatten."

Das sei effektiver Klimaschutz und saubere Energie für Ingolstadt. Auch Bürgermeisterin Petra Kleine (Grüne) betont, Photovoltaik-Anlagen seien "ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des integrierten Klimaschutz-Konzepts, um das Ziel Klima-Neutralität der Stadt Ingolstadt bis 2035 zu erreichen." Die Stadtwerke sollen nach Angaben aus dem Rathaus schrittweise bis zum Jahr 2030 PV-Anlagen mit einer Gesamt-Leistung von zunächst zirka 3000 bis 5000 kWp auf städtischen Dächern installieren. Dies entspreche einer Modulfläche von etwa 20 000 Quadratmetern. Damit würden im Endausbau zirka vier Millionen Kilowattstunden pro Jahr erzeugt – etwa 40 Prozent des Strombedarfes der Stadt – ohne Straßen-Beleuchtung.

Allerdings würden wohl nur rund 65 Prozent der produzierten Strommenge in den Gebäuden vor Ort direkt verbraucht, sodass der Rest ins öffentliche Netz gespeist werde. Aktuell seien auf städtischen Dächern bereits PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1175 kWp in Betrieb. Weitere 1110 kWp seien konkret in Planung oder bereits in der Ausführung. Auch weiterhin werde das Baureferat selbst PV-Anlagen bauen, allerdings nur im Zusammenhang mit Neubauten oder Generalsanierungen. 

Vollsperrung in Jetzendorf

(ty) Die Staatsstraße 2337 in Jetzendorf, die hier auch Pfaffenhofener Straße heißt, muss im Bereich der Haus-Nummern 49 bis 51 zeitweise komplett für den Verkehr gesperrt werden. Das wurde aus dem Pfaffenhofener Landratsamt angekündigt. Nach Angaben der Behörde sind Arbeiten der Telekom der Grund für die anstehenden Behinderungen. Wie es heißt, wird die Straße in diesem Abschnitt im Zeitraum zwischen dem morgigen Mittwoch, 13. März, und Montag, 15. April, an insgesamt vier bis acht Tage voll gesperrt sein. Die Umleitung erfolge dann über die Straße "Ilmblick" sowie Kohlstattstraße und Schrobenhausener Straße (PAF7) beziehungsweise umgekehrt.

Sperrungen in Münchsmünster

(ty) In Münchsmünster sind am morgigen Mittwoch, 13. März, wegen einer Veranstaltung der Gemeinde mehrere Straßen zeitweise komplett für den Verkehr gesperrt. Nach Angaben des Pfaffenhofener Landratsamt geht es um einen Zeitraum von etwa 17 Uhr bis 18 Uhr. Betroffen seien die Fischergasse, Wöhrer Straße (PAF29), Tassilostraße (PAF29) und Michael-Sirl-Straße. Die Absicherung und Umleitung erfolge durch die örtliche Feuerwehr. Bei der Veranstaltung handele es sich um einen Umzug, so die Landkreis-Behörde. "Sobald der Umzug die jeweiligen Straßen passiert hat, werden diese für den Verkehr wieder frei gegeben."

Gratis-Konzert in Pfaffenhofen

(ty) "Jede Menge Rhythmus und kräftige Tönen" werden für Donnerstagabend, 14. März, in Pfaffenhofen versprochen. Um 19 Uhr beginnt ein Konzert der städtischen Musikschule, zu dem alle Interessierten bei freiem Eintritt eingeladen sind. Unter dem Motto "Wir trommeln auf!" findet diese Veranstaltung im Theater-Saal 2005 im "Haus der Begegnung" am oberen Hauptplatz statt. "Die Klasse von Wolfram Winkel trommelt mit Schlagzeug und Percussion kräftig auf", heißt es in der Ankündigung, "unter anderem soll eine Busfahrt theatralisch-perkussiv umgesetzt werden."

Erfahrungs-Austausch zu Demenz

(ty) Die Alzheimer-Gesellschaft im Landkreis Pfaffenhofen (Selbsthilfe Demenz) lädt für den kommenden Donnerstagabend, 14. März, wieder zu einem Erfahrungs-Austausch in der Gruppe ein. Die Veranstaltung beginnt wie üblich um 18.30 Uhr und dauert bis 20 Uhr; sie findet im BRK-Haus an der Michael-Weingartner-Straße 9 in Pfaffenhofen statt. Eingeladen seien alle Zu- und Angehörigen von Menschen mit Demenz, vorwiegend Töchter und Söhne, heißt es in der Ankündigung: "Im Sinne der Selbsthilfe erfahren diese Unterstützung und Entlastung." Eine Anmeldung sei nicht erforderlich, wird betont. Und außerdem wird unterstrichen: "Die Teilnahme ist unverbindlich und kostenfrei."

Infos zum beruflichen Wiedereinstieg

(ty) Trotz guter Arbeitsmarkt-Situation und anhaltenden Fachkräfte-Bedarfs gestaltet sich der berufliche Wiedereinstieg oftmals problematisch", weiß man bei der Agentur für Arbeit in Ingolstadt. "Themen wie Kinderbetreuung, Bewerbung, der Umfang der Arbeitszeit oder die berufliche Weiterqualifizierung nach längerer Arbeitspause müssen geklärt werden." Nadine Seipelt und Inge Ziegler von der Arbeitsagentur in Ingolstadt bieten rund um diese Themen am kommenden Donnerstag, 14. März, eine kostenlose Info-Veranstaltung an, die online von 9.30 Uhr bis 11 Uhr stattfindet. "Wir möchten frühzeitig und umfassend informieren, aber auch durch aktive Netzwerkarbeit Hilfestellung anbieten", so Seipelt. "Denn die finanzielle Eigenständigkeit ist die einzige Möglichkeit, sich vor Altersarmut zu schützen." Anmeldungen sind per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Gericht: Stadion-Verbot ist rechtmäßig

(ty) Mit Beschluss vom gestrigen Montag hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einer Beschwerde der Stadt Augsburg stattgeben und ein gegenüber einem Mitglied der Ultra-Gruppierung "Legio Augusta" ausgesprochenes Betretungs-Verbot für Heimspiele des Fußball-Bundesligisten FC Augsburg sowie eine Melde-Pflicht für Auswärtsspiele als rechtmäßig erachtet. Das wurde am heutigen Dienstag vom BayVGH bekannt gegeben. Dieser Beschluss sei unanfechtbar.

Die Stadt Augsburg hatte laut BayVGH mit Bescheid vom 28. Februar gegenüber dem Antragsteller für die aktuelle Bundesliga-Saison ein Betretungs-Verbot für Heimspiele des FC Augsburg in Teilen des Stadtgebiets – unter anderem Stadion, Teile der Innenstadt und Straßenbahn-Stadionlinie – in einem Zeitraum von vier Stunden vor bis drei Stunden nach Spielende angeordnet. Ferner wurde gegenüber dem Antragsteller für Auswärtsspiele am Spieltag eine Melde-Pflicht bei der zuständigen Polizei-Dienststelle in Augsburg ausgesprochen, um sicherzustellen, dass er nicht zu den Auswärtsspielen anreist. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab dem gegen die Maßnahmen gerichteten Eil-Antrag des Antragsstellers zunächst statt.

Hiergegen legte die Stadt Augsburg dann Beschwerde zum BayVGH ein. Die Beschwerde der Stadt Augsburg hatte Erfolg. Nach Auffassung des BayVGH seien sowohl das Betretungs-Verbot als auch die Melde-Pflicht voraussichtlich rechtmäßig. Die von der Stadt angestellte Prognose, dass vom Antragsteller eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe, sei plausibel und auf hinreichend gesicherte Anhaltspunkte gestützt worden. Die Stadt habe zahlreiche polizeiliche Unterlagen vorgelegt, die sowohl eine generelle Gewaltbereitschaft der Ultra-Szene des FC Augsburg als auch eine Gewaltbereitschaft des Antragstellers belegen würden.

Die Annahme der Stadt, der Antragsteller sei in Zusammenhang mit Fußballspielen – unter anderem Auswärtsspiel gegen Mainz und Spiel Linz gegen Lustenau – innerhalb der vergangenen 1,5 Jahre drei Mal in Auseinandersetzungen mit erheblicher Gewalt gegen Personen verwickelt gewesen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die Maßnahmen seien ermessensfehlerfrei getroffen worden. Einer Differenzierung zwischen (Hoch-)Risikospielen und sonstigen Bundesliga-Spielen habe es nicht bedurft, weil es in der Vergangenheit nicht nur bei (Hoch-)Risikospielen zu entsprechenden Vorfällen gekommen sei.

Die Meldepflicht sei erforderlich, weil die Bekanntgabe sicherheits-relevanter Informationen gegenüber anderen Städten bei Auswärtsspielen kein milderes gleich geeignetes Mittel darstelle. Die Dauer des Betretungs-Verbots von vier Stunden vor Spielbeginn bis drei Stunden nach Spielende sei deshalb geboten, um auch während der An- und Abreise der eigenen und gegnerischen Fan-Szene zu verhindern, dass sich die vom Antragsteller ausgehende Gefahr realisiere. 


Anzeige
RSS feed