Leicht alkoholisierter 39-Jähriger kam im Kreis Dachau mit seinem Pkw von der Strecke ab. Nun steht ihm ein Strafverfahren ins Haus.
(ty) Dass auch eine leichte Alkoholisierung den Führerschein kosten kann, hat am gestrigen Nachmittag ein 39 Jahre alter Pkw-Lenker aus dem Gemeinde-Bereich von Petershausen erfahren müssen. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Dachau heute berichtet, war der Mann gegen 17.15 Uhr mit seinem Fiat auf der Ortsverbindungsstraße – von Röhrmoos-Schönbrunn her kommend – in Richtung Vierkirchen unterwegs, als es krachte. Im Bereich der Abzweigung nach Biberbach sei er ohne Fremdbeteiligung nach rechts von der Strecke abgekommen und habe ein Verkehrszeichen überfahren.
Im Rahmen der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei dann festgestellt worden, dass der 39-Jährige alkoholisiert war. Die Rede ist von einem Wert knapp über 0,3 Promille. Gegen den Mann sei – angesichts des Unfalls – deshalb ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft München II sei der Führerschein beschlagnahmt worden. Der 39-Jährige habe außerdem eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Der an dem Auto entstandene Schaden wurde auf 5000 Euro geschätzt. Das umgefahrene Verkehrszeichen sei lediglich leicht beschädigt worden.