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Der Mann hatte fast 2,4 Promille, als er in Ingolstadt mit seinem Gefährt ohne Fremdeinwirkung stürzte und sich dabei verletzte.

(ty) Seinen Führerschein los ist erst einmal ein 28-Jähriger, der in der Nacht zum gestrigen Sonntag in Ingolstadt mit seinem E-Scooter verunglückt ist. Wie die örtliche Verkehrspolizei-Inspektion heute berichtet, war der Mann mit seinem Elektro-Gefährt auf der Jahnstraße in Richtung der Schloßlände unterwegs, als die Tour gegen 4.40 Uhr ein ungeplantes Ende fand. Ohne Fremdbeteiligung stürzte der Ingolstädter nach Angaben der Gesetzeshüter von seinem E-Scooter und zog sich dabei "diverse Verletzungen" zu.

Nach der Erstversorgung vor Ort sei der 28-Jährige vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht worden. Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei bei dem Verunglückten zunächst "starker Alkohol-Geruch" festgestellt worden. Ein freiwilliger Test habe dann einen Wert von knapp 2,4 Promille ergeben. Der Mann musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Gegen ihn sei ein strafrechtliches Ermittlungs-Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden. Der Führerschein des Rausch-Fahrers sei von den Beamten sichergestellt worden. 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat drohen.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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