25-Jähriger hatte gut 1,8 Promille intus, als er heute Nacht mit seinem Pkw in einem Maisfeld landete. Nun droht strafrechtlicher Ärger.
(ty) Ein besoffener 25-Jähriger hat in der Nacht zum heutigen Sonntag im Gemeinde-Bereich von Wolnzach am Steuer eines Pkw einen folgenreichen Verkehrsunfall gebaut und dabei sein Auto geschrottet. Er ist jetzt seinen Führerschein los, blickt einem Strafverfahren entgegen und muss den Entzug seiner Fahrerlaubnis befürchten. Der Unfall geschah gegen 0.30 Uhr, als der aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen stammende Mann auf der Staatsstraße 2232 – von Wolnzach-Königsfeld her kommend – in Richtung Geisenfeld unterwegs war.
Ungefähr zwei Kilometer nach Köngisfeld fand die Rausch-Fahrt ein jähes Ende. Nach Angaben der Polizei kam der 25-Jährige ohne Fremdbeteiligung mit dem Auto von der Strecke ab. Der Wagen sei schließlich seitlich in einem Maisfeld zum Liegen gekommen. "Der Fahrer konnte sich selbstständig aus seinem Fahrzeug befreien und blieb unverletzt", meldet die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Geisenfeld. Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei bei dem Mann zunächst "deutlicher Alkohol-Geruch" wahrgenommen worden. Ein Test bestätigte dann auch den im Raum stehenden Verdacht.
Laut Mitteilung der Polizei wurde bei dem 25-Jährigen ein Wert in Höhe von umgerechnet mehr als 1,8 Promille festgestellt. Bei dem Unfall-Geschehen sei ein Verkehrszeichen ramponiert worden. Dem Maisfeld-Besitzer sei außerdem ein Flurschaden entstanden. An dem Unfall-Wagen sei ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden. Die Höhe des Schadens wurde von Streifenbeamten nach ersten Schätzungen in einer Größenordnung von 6000 Euro angesiedelt. Das Pkw-Wrack habe von einem Abschlepp-Unternehmen geborgen werden müssen.
Wie in solchen Fällen üblich, musste der 25-Jährige eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurde sein Führerschein von den Gesetzeshütern einkassiert. Den wird der junge Mann vermutlich so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihn nun erwartet, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Unfall, dann lautet der Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.