Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung
Abschluss-Treffen der Lese-Paten
(ty) Zu einer kleinen Abschluss-Feier haben sich im Landratsamt von Pfaffenhofen etliche der insgesamt rund 50 ehrenamtlichen Lese-Paten getroffen (Foto). Sie waren im Rahmen des Lese-Paten-Projekts des Landkreises im vergangenem Schuljahr an verschiedenen hiesigen Schulen und Büchereien im Einsatz. "Die Lese-Patenschaften wurden gegründet, um die Lese-Kompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern und auch den interkulturellen Austausch zu stärken", fasst die Kreis-Behörde zusammen. Der Einsatz von Lese-Paten sei dafür sehr wertvoll.
"Die positive Resonanz von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und den Lese-Patinnen und Lese-Paten veranlasst uns dazu, dieses Projekt auch im nächsten Schuljahr wieder anzubieten und zu betreuen", erklärt Uschi Schlosser vom Landratsamt. Sie und Nevila Saja-Seefried, ebenfalls vom Landratsamt, hatten zu dem Abschluss-Treffen eingeladen. Beide nutzten bei dieser Zusammenkunft auch die Gelegenheit, um sich bei den Ehrenamtlichen für ihren Einsatz als Lese-Paten zu bedanken. "Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Verbesserung der Lesefähigkeit", betont Saja-Seefried.
Potenzielle weitere Lese-Paten sowie Schulen, die sich im nächsten Schuljahr an dem Projekt beteiligen wollen, könnten sich jederzeit melden. Interessenten für ein Engagement in Büchereien sollten sich mit Saja-Seefried telefonisch unter 01 73 - 89 21 16 83 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung setzen. Bezüglich Lese-Patenschaften an Schulen ist Schlosser telefonisch unter (0 84 41) 27 - 39 5 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen. Sie betreut als Leiterin des am Landratsamt angesiedelten Koordinierungs-Zentrums für bürgerschaftliches Engagement (Kobe) diese Form der Lese-Patenschaften.
Vollsperrung in Schweitenkirchen
(ty) Auf massive Verkehrs-Behinderungen in Schweitenkirchen müssen sich Autofahrer in den nächsten Wochen einstellen. Wie das Landratsamt von Pfaffenhofen mitgeteilt hat, muss die Staatsstraße 2045, die in diesem Bereich auch Hauptstraße heißt, ab dem kommenden Montag, 5. August, und bis Mittwoch, 21. August, wegen des Neubaus einer Links-Abbieger-Spur beim neuen "Edeka"-Supermarkt komplett gesperrt werden. Die Umleitung sei ausgeschildert, versichert die Behörde. Sie erfolgt nach Angaben des Landratsamts über Schweitenkirchen, Staatsstraße 2045, Eberstetten, Kreisstraße PAF23, Geisenhausen, Holledaustraße (PAF9), Kreisstraße PAF 25, Schweitenkirchen beziehungsweise umgekehrt.
Geänderte Öffnungszeiten in Pfaffenhofen
(ty) Für zwei städtische Einrichtungen, die im "Haus der Begegnung" am oberen Hauptplatz in Pfaffenhofen untergebracht sind, gelten seit 1. August grundsätzlich geänderte Öffnungszeiten. Nach Angaben der Stadtverwaltung geht es dabei zum einen um das städtische Kultur- und Tourismus-Büro sowie zum anderen um die städtische Galerie. Ungeachtet dessen, bleiben diese beiden Einrichtungen nach offiziellen Angaben wegen der Sommer-Pause aber erst einmal ab dem kommenden Montag, 5. August, und bis 18. August geschlossen.
Das Kultur- und Tourismus-Büro hat nach der Sommer-Pause dann immer montags, dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 13.30 Uhr bis 17 Uhr sowie dienstags und freitags jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Die städtische Galerie ist fortan montags, dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 13.30 Uhr bis 17 Uhr sowie dienstags und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 11 Uhr bis 17 Uhr geöffnet.
Vollsperrung zwischen Aiglsdorf und Gründl
(ty) Der Kreis Freising saniert die Fahrbahn der Kreisstraße FS43 ab dem Bereich der Abzweigung zur FS18 in Richtung Aiglsdorf und bis zur Abzweigung FS32 und FS10 bei Gründl. Die Kreisstraße FS10 muss am Anschlusspunkt zur FS43 ebenfalls gesperrt werden, erklärt das Landratsamt. Die Maßnahme umfasse die Sanierung der Straße mit einer neuen Deckschicht sowie der Erneuerung der Markierung. "In engen Anschluss-Bereichen werden Bankett-Platten zum Schutz des Banketts verlegt", so die Behörde.
Die Bauarbeiten beginnen am kommenden Montag, 5. August, und sollen bis 16. August dauern. "In diesem Zeitraum ist die Strecke für den gesamten Verkehr voll gesperrt und es wird großräumig umgeleitet", heißt es in einer Presse-Mitteilung der Kreis-Behörde. "Anlieger können die Straße mit Einschränkungen nutzen, um zu ihren Anwesen zu gelangen", heißt es weiter.
Der Verkehr auf der FS10 werde bereits ab der Abzweigung der Kreisstraße FS10 / FS16 in Oberappersdorf über Wimpasing, Attenkirchen auf die FS43 in Richtung Nandlstadt geleitet. An der Abzweigung FS18 / FS43 in Richtung Aiglsdorf werde der Verkehr von Oberappersdorf und Attenkirchen per Ampel-Regelung einspurig um die Verkehrsinsel herumgeführt. Über Aiglsdorf, Höllbauer, Nandlstadt gehe es zurück auf die FS32 in Richtung Gründl.
Am Kreuzungspunkt von FS32, FS10 und FS43 bei Gründl könne man nur geradeaus in Richtung Mauern fahren. "Anwohner von Oberappersdorf müssen folglich über Nandlstadt und Attenkirchen umfahren", wird erklärt. Die Umleitung für die Gegenrichtung erfolge analog. Die Umleitungs-Strecke sei ausgeschildert. Der Umleitungs-Fahrplan für den MVV werde ausgehängt und sei auf www.mvv-muenchen.de abrufbar. (Grafik: Landratsamt Freising)
Neue Öffnungszeiten
(ty) Ab dem kommenden Montag, 5. August, gelten im Job-Center in Freising geänderte Zeiten für unterminierte Vorsprachen. Diese sind nach Angaben des Landratsamt künftig montags und donnerstags jeweils von 8 Uhr bis 11 Uhr sowie dienstags und freitags jeweils von 8 Uhr bis 10 Uhr möglich. Weiterhin unverändert könnten Anliegen telefonisch montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter der Service-Nummer (0 81 61) 45 90 0 erledigt werden. Der Online-Kanal jobcenter.digital stehe außerdem täglich zur Verfügung. "Über dieses Web-Portal können Interessenten die häufigsten und wichtigsten Anliegen online erledigen", wird betont. "Dafür stehen Formulare bereit, die aktiv durch Ausfüll-Hinweise unterstützt werden."
Namentliche Protokollierung nur der Nein-Stimmen ist unzulässig
(ty) Wie gestern bekannt geben worden ist, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 10. Juli entschieden, dass die Praxis des Stadtrats von Windischeschenbach, bei namentlicher Abstimmung nur die mit "Nein" stimmenden Rats-Mitglieder im Protokoll namentlich aufzuführen, rechtswidrig ist. "Der Beschluss des BayVGH ist unanfechtbar", heißt es in einer Presse-Mitteilung.
Zum Hintergrund: Nach einer kommunalaufsichtlichen Überprüfung der genannten Praxis forderte das Landratsamt von Neustadt an der Waldnaab die Stadt dazu auf, die zugrundeliegende Regelung aus der Geschäftsordnung des Stadtrats zu entfernen. Eine von der Stadt dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Regensburg mit Urteil vom 26. Juli vergangenen Jahres ab. Der BayVGH hat die Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen.
Laut BayVGH räume die gesetzliche Grundlage in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zwar einen Gestaltungs-Spielraum bei der Protokollierung von Abstimmungen in Gemeinderat- beziehungsweise Stadtrat-Sitzungen ein. Die Stadt könne sich auf die Erfassung des Abstimmungs-Ergebnisses, das heißt: die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen, beschränken. Ebenso sei möglich, in der Niederschrift namentlich festzuhalten, wer für und wer gegen die jeweiligen Anträge gestimmt habe. Dagegen verstoße eine auf die Nein-Stimmen beschränkte namentliche Protokollierung gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Mandats-Gleichheit der Ratsmitglieder.
Denn so würden die mit "Nein" stimmenden Ratsmitglieder auch für Außenstehende leichter identifizierbar. Sie könnten daher in der Öffentlichkeit mit der getroffenen Entscheidung leichter persönlich in Verbindung gebracht und zur Verantwortung gezogen werden als die – zunächst namenlosen – mit "Ja" Stimmenden. Vor allem bei Abstimmungen mit nur wenigen Gegenstimmen könne die namentliche Erfassung (nur) der Nein-Stimmen daher einen psychologischen Druck dahingehend erzeugen, nicht nach außen hin als einer von wenigen "Abweichlern" markiert zu werden.
Das von der Stadt angeführte Gegenargument, es sei für den Protokollführer leichter und vermeide eine Verzögerung, wenn er nur die Nein-Stimmen festhalte, ließ der BayVGH nicht gelten. Allein eine solch behauptete Zeitersparnis rechtfertige nicht die daraus resultierende Ungleichbehandlung. Ohnehin müsse die vollständige Niederschrift keineswegs schon am Ende der Sitzung vorliegen. Selbst wenn während der Sitzung aus Vereinfachungs-Gründen zunächst nur die jeweiligen Nein-Stimmen notiert würden, könnten im später angefertigten Protokoll auch die Namen derjenigen Rats-Mitglieder ergänzt werden, die mit "Ja" gestimmt haben.