Der Mann wurde am heutigen Morgen gegen 2.20 Uhr auf der B13 gestoppt, brachte es dann beim Alko-Test auf 1,2 Promille.
(ty) Ein besoffener E-Scooter-Fahrer ist in der Nacht zum heutigen Freitag im Stadtgebiet von Pfaffenhofen aus dem Verkehr gezogen worden. Der 35-Jährige, der auch in der Kreisstadt wohnt, war gegen 2.20 Uhr ins Visier von Streifenbeamten der örtlichen Polizeiinspektion geraten, als er mit seinem Elektro-Gefährt gerade auf der Bundesstraße B13 unterwegs war, die in diesem Bereich auch Joseph-Fraunhofer-Straße heißt. Sofort sei von den Einsatzkräften dann "starker Alkohol-Geruch" bei dem gestoppten Mann festgestellt worden.
Der anschließend durchgeführte Atem-Test bestätigte dann auch den im Raum stehenden Verdacht: Dabei wurde laut Angaben der Polizei ein Wert von 1,2 Promille festgestellt. Für den ertappte 35-Jährigen ging es deshalb zum hiesigen Krankenhaus, wo er eine Blutentnahme über sich ergehen lassen musste. Ihn erwarte nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Sicherstellung des Führerscheins fiel in diesem Fall flach; denn der Pfaffenhofener ist nicht im Besitz einer solchen. Den Heimweg musste er zu Fuß antreten. Sein E-Scooter sei mittlerweile – wegen leerer Batterie – ohnehin nicht mehr fahrbereit gewesen.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."