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Zum Oktober klettert der Preis für eine Stunde von 70 Cent auf einen Euro, ab acht Stunden werden 8,60 Euro fällig. Quartals-Ticket kostet künftig 175 Euro.

(ty) Wer sein Auto in der so genannten Post-Tiefgarage in Pfaffenhofen abstellt, muss künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wie die Stadtwerke heute bekannt gegeben haben, werden die Park-Gebühren zum Oktober erhöht. Der Preis pro Stunde steigt den Angaben zufolge von bislang 70 Cent auf dann einen Euro. Für jede weitere halbe Stunde würden 50 Cent fällig. Ab acht Stunden werde ein Tagespreis von 8,60 Euro berechnet. Unverändert bleibe der "Semmel-Tarif", bei dem bis zu einer halben Stunde kostenlos geparkt werden könne. Der Preise für eine Quartals-Karte klettert von derzeit 120 Euro auf künftig 175 Euro. Tickets fürs nächste Quartal werden am kommenden Freitag, 20. September, verkauft; nachfolgend die Details dazu.

Die Stadtwerke weisen angesichts der bevorstehenden Tarif-Erhöhung darauf hin, dass die Park-Gebühren in dieser Tiefgarage zuletzt über sechs Jahre konstant geblieben seien. Als Grund für die nun zum Oktober realisierte Änderung werden in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung "gestiegene Kosten der Bereithaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Parkflächen" genannt. Die zuvor bereits vom zuständigen Verwaltungsrat des Kommunal-Unternehmens abgesegnete Tarif-Anpassung war dem Stadtrat in der jüngsten Sitzung vorgelegt und dann von dem Gremium auch mehrheitlich beschlossen worden.

Der Verkauf von Dauer-Tickets für das vierte Quartal dieses Jahres für diese Tiefgarage findet laut Stadtwerke-Angaben an diesem Freitag, 20. September, statt und erfolgt telefonisch – und zwar zwischen 7 Uhr und 8 Uhr unter der Rufnummer (0 84 41) 40 52 - 32 24. Insgesamt gebe es ein Kontingent von 60 Quartals-Karten. Wer eine davon ergattert, bekommt diese inklusive der Rechnung auf dem Postwege zugeschickt. Pro Person werde nur eine Quartals-Karte ausgegeben. "Jahres-Karten können auch weiterhin aufgrund von Sanierungs-Arbeiten an der Tiefgarage nicht angeboten werden", wird klargestellt.


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