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Er fiel heute gegen 5 Uhr in Ingolstadt wegen seiner Fahrweise auf. Wie sich herausstellen sollte, war er betrunken.

(ty) Ein betrunkener E-Scooter-Fahrer aus dem Kreis Pfaffenhofen ist am heutigen Morgen gegen 5 Uhr in Ingolstadt aus dem Verkehr gezogen worden. Wie die örtliche Polizeiinspektion meldet, war der 42-Jährige "aufgrund seiner auffälligen Fahrweise" ins Visier von Streifenbeamten geraten und einer Kontrolle unterzogen worden. Dabei sei bei ihm ein Alkohol-Pegel von 1,18 Promille festgestellt worden – also im Straftaten-Bereich. Der Mann musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und blickt nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen. Dieselben Konsequenzen blühen einem 35 Jahre alten E-Scooter-Lenker, der gegen 3.50 Uhr in Ingolstadt ertappt wurde. Bei ihm habe ein Atem-Test 1,2 Promille ergeben.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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