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Der Mann wurde am heutigen Morgen gegen 3.20 Uhr von der Polizei kontrolliert. Dabei wurde eine nicht unerhebliche Alkoholisierung festgestellt.

(ty) Auf unangenehme Konsequenzen muss sich ein 32-Jähriger einstellen, der in der Nacht zum heutigen Samstag in Schrobenhausen als E-Scooter-Fahrer einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden ist. Er war auf der Regensburger Straße unterwegs, als er gegen 3.20 Uhr von Streifenbeamten gestoppt wurde. Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, wurde bei dem Mann zunächst Alkohol-Geruch wahrgenommen. Ein Test habe dann einen Wert von mehr als 0,5 Promille ergeben. Dem 32-Jährigen blüht jetzt unter anderem ein Fahrverbot. 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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