Beschluss fiel gestern bei Vollversammlung. Zugleich wurden deutliche Forderungen an die nächste Bundesregierung gestellt.
(ty) Die IHK für München und Oberbayern senkt für ihre Mitglieds-Unternehmen rückwirkend für das aktuelle Jahr die Umlage, die zusammen mit dem Grundbeitrag den Mitgliedsbeitrag bildet. Das hat die Vollversammlung bei ihrer Sitzung am gestrigen Dienstag beschlossen. Damit reduziere sich der Umlage-Hebesatz rückwirkend für das laufende Jahr von geplanten 0,09 Prozent auf 0,032 Prozent des Gewerbe-Ertrags beziehungsweise des Gewinns aus Gewerbe-Betrieb, gab die IHK heute bekannt. Für das kommende Jahr 2025 sei der Umlage-Hebesatz wieder auf 0,09 Prozent festgelegt worden.
Die IHK für München und Oberbayern liege mit der Höhe ihrer Umlage weit unterhalb des deutschen Durchschnitts. Die IHK-Grundbeiträge werden laut gestrigem Beschluss nach einer deutlichen Senkung in den Vorjahren für nächstes Jahr wieder auf das Niveau des Jahres 2022 angehoben.
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern beschließt die Beitragshöhe mit der Verabschiedung des jährlichen Wirtschaftsplans. Der Mitglieds-Beitrag setzt sich zusammen aus Grundbeitrag und Umlage, die sich nach der Leistungsstärke des Unternehmens richten. "Über 40 Prozent der IHK-Mitglieder sind als Existenzgründer oder Kleingewerbetreibende gänzlich beitragsfrei gestellt", heißt es in einer aktuellen Presse-Information.
Das Parlament der heimischen Wirtschaft habe außerdem seine wirtschafts-politischen Forderungen an die nächste Bundesregierung verabschiedet. Dazu gehören den Angaben zufolge ein durchgreifender Bürokratie-Abbau, mehr Investitionen in Digitalisierung, Bildung und Infrastruktur sowie eine grundlegende Ausrichtung aller Politik-Vorhaben auf mehr Wirtschafts-Wachstum. Dafür sind laut IHK-Positionierung nachhaltige Investitions- und Arbeitsanreize sowie eine verlässliche Energie-Politik essenziell.
Die IHK für München und Oberbayern ist nach eigenem Bekunden die gesetzliche Vertretung von rund 410 000 Mitglieds-Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Oberbayern. Die Aufgabe der IHK sei es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden zu vertreten und dabei die Interessen einzelner Gewerbe-Zweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die Vollversammlung ist demokratisch von allen IHK- Mitgliedern gewählt und das höchste Organ der IHK.