Der bayerische Ministerrat hat jetzt einen ersten, wichtigen Schritt gemacht. Wir fassen zusammen, was die Novelle bringen soll.
(ty) Der Ministerrat des Freistaats hat heute in einem ersten Durchgang auf Vorschlag des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) einen Entwurf zur Änderung des bayerischen Feuerwehr-Gesetzes beraten und beschlossen, die Verbände-Anhörung einzuleiten. "Mit dem Gesetzes-Entwurf schlagen wir eine höhere Alters-Grenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum Renten-Eintritts-Alter vor, also eine Anhebung von derzeit 65 auf 67 Jahre", erklärt Herrmann. Die bisherige Regelung ist seinen Worten zufolge in der Praxis überholt.
"Viele Kameradinnen und Kameraden sind auch in höherem Alter gesundheitlich fit und möchten sich weiterhin aktiv bei ihren Feuerwehren einbringen. Hierdurch erweitern wir den Kreis der aktiven Feuerwehrleute und unterstützen so die Gemeinden bei ihrer Aufgabe", betonte der Minister.
"Oberstes Ziel ist es, unsere Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen und das wichtige ehrenamtliche Potential der Einsatzkräfte nachhaltig zu sichern." In Bayern schultern nach Angaben des Innenministeriums derzeit rund 320 000 von insgesamt 328 000 aktiven Feuerwehrfrauen und -männern ehrenamtlich Brandschutz und technischen Hilfsdienst.
Der Gesetz-Entwurf sieht den Angaben zufolge darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um jeweils bis zu drei Jahre zu ermöglichen. Eine Verlängerung solle dann auch mehrfach möglich sein. "Damit wollen wir den Freiwilligen Feuerwehren helfen, ihre Einsatzfähigkeit sicherzustellen", führt der bayerische Innenminister dazu aus.
Außerdem ist mit dem Gesetz-Entwurf vorgesehen, die vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten zu streichen. "Hiermit geben wir auch jungen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, das Vertrauen und die Zustimmung der Mannschaft zu gewinnen", so Herrmann. "Gleichzeitig wollen wir die Suche nach geeigneten Kandidaten für dieses Amt erleichtern."
Zu den weiteren Änderungen zählt laut aktueller Mitteilung des bayerischen Innenministeriums unter anderem eine Regelung zur Leistung von Aufwands-Entschädigung an Ausbilder für Feuerwehrleute. Ferner sei eine neue Regelung geplant, die es den Gemeinden ermögliche, künftig bei Fehl-Alarmierungen durch so genannten E-Call – ein automatisches Notruf-System in Kraftfahrzeugen – einen Kosten-Ersatz zu verlangen.
Zur weitere Vorgehensweise teilte das bayerische Innenministerium mit: "Nach Abschluss der Verbands-Anhörung befasst sich das Kabinett in einem zweiten Durchgang, um das Gesetzes-Vorhaben dem bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung und Entscheidung vorzulegen."