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Hier die wichtigsten Informationen, auch für diejenigen, die dem AWP keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt haben.

(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) weist darauf hin, dass die erste Rate der diesjährigen Abfall-Entsorgungs-Geführen zum 15. Februar fällig wird. Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechender Einzugs-Ermächtigung (Sepa-Mandat) wird der Betrag nach Angaben des Kommunal-Unternehmens wie bisher vom Konto abgebucht. Wer dem AWP allerdings keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt hat, der muss selbst aktiv werden. Nachfolgend die wichtigsten Informationen.

Die Erteilung eines so genannten Sepa-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar könne von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis zum kommenden Donnerstag, 6. Februar, schriftlich beim AWP angezeigt werden. "Danach eingehende Mandate können für die Gebühren-Fälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden", stellt das Kommunal-Unternehmen klar. Das heißt: "Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 6. Februar ein Lastschrift-Mandat erteilen, müssen die fälligen Abfall-Gebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen."

Die Änderung eines Sepa-Mandats könne in der Online-Verwaltung auf der Internet-Seite des Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (www.awp-paf.de) noch bis zum kommenden Sonntag, 2. Februar, erfolgen – sowie danach erst wieder ab Samstag, 15. Februar, für etwaige künftige Forderungen. Für bargeldlose Zahlungen sei die nach folgend aufgeführte Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.

Der AWP bittet in diesem Zusammenhang dringend darum, bei der Überweisung der Gebühren oder im Falle der Einzahlung auf die genannte Bankverbindung die jeweils auf dem Gebühren-Bescheid aufgeführte Kunden-Nummer anzugeben. Die Fälligkeit der Entsorgungs-Gebühren sowie die jeweilige Höhe der Gebühren ergeben sich laut AWP-Angaben aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid für 2023 beziehungsweise aus eventuell danach ergangenen Gebühren-Bescheiden.


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