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Es geht um die PAF9, die hier auch Geisenhausener Straße heißt. Landratsamt verweist auf Anweisung der Regierung von Oberbayern.

(ty) Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeits-Beschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde auf der Geisenhausener Straße (Kreisstraße PAF9) in Walkersbach, einem Ortsteil von Pfaffenhofen an der Ilm, wird ab sofort aufgehoben. Das wurde am heutigen Mittwoch aus dem Landratsamt bekannt gegeben. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden nach Angaben der Behörde "zeitnah" von Mitarbeitern der Tiefbau-Abteilung des Landkreises entfernt.

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Zum Hintergrund wird folgendes erläutert: "Die Regierung von Oberbayern ist die Fachaufsichtsbehörde des Landratsamts. Sie hat das Landratsamt darauf hingewiesen, dass die angeordnete Geschwindigkeits-Begrenzung rechtswidrig sei. Für die Straße liege keine qualifizierte Gefahrenlage – die Voraussetzung für eine Anordnung der Geschwindigkeits-Beschränkung auf 30 km/h ist – vor. Daher muss das Landratsamt die Geschwindigkeits-Begrenzung aufheben."


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