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Die Ausgaben, die durch Landes- und Bundesmittel ersetzt werden, kletterten im vergangenen Jahr um rund 30 Prozent auf 267.000 Euro.

(ty) Die im Kreis Pfaffenhofen erbrachten Finanz-Leistungen für Bildung und Teilhabe sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Wie Daniela Herrler, die Leiterin des Sozialamts an der Landkreis-Behörde heute mitgeteilt hat, beliefen sich die Ausgaben, die durch Landes- und Bundesmittel wieder ersetzt werden, beim Landkreis im vergangenen Jahr auf rund 267 000 Euro. Im Vorjahr seien es knapp 204 000 Euro gewesen, im Jahr davor rund 202 000 Euro. Damit stand zuletzt ein Zuwachs um rund 30 Prozent zu Buche.

"Aus unserer Sicht sind Förderungen für Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen immer gut investiertes Geld", sagt Herrler. Für den starken Zuwachs dürfte nach Einschätzung aus dem Landratsamt die Ursache vorrangig an der Wohngeld-Reform im Jahr 2023 liegen, "wodurch sich für viele Menschen nun ein Anspruch auf Wohngeld und in der Folge auch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ergibt".

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabe-Pakets zum 1. April 2011 seien die entsprechenden Chancen aller Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zumindest finanziell gestärkt worden. "Jedes Kind hat das Recht mitzumachen – egal, ob im Sportverein, beim Musik-Unterricht oder sonstigen geleiteten Freizeit-Aktivitäten", so Herrler.  "Bezuschusst wird ein Betrag von bis zu 15 Euro monatlich."
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Auch die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder notwendige Lernförderungen werden nach Angaben des Landratsamts übernommen beziehungsweise bezuschusst. "Gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schulen werden ebenso wie Schulweg-Kosten, welche nicht durch die Schüler-Feförderung abgedeckt sind, gefördert."

Darüber hinaus könne eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden. Die Auszahlung erfolgte nach Angaben der Kreis-Behörde zum Schuljahres-Anfang mit 130 Euro je berechtigtem Kind und zu Beginn des zweiten Halbjahres mit 65 Euro. Die Mehrheit der bewilligten Hilfen liege zahlenmäßig in den Bereichen des Mittags-Essens, außerdem in den Hilfen für den Schulbedarf und der Teilhabe.

Nähere Auskünfte sowie Antrags-Formulare können beim Landratsamt in Pfaffenhofen telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 25 8 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden. "Gefördert werden alle Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinder-Zuschlag oder Sozialhilfe-Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz beziehen", fasst die Behörde zusammen und ergänzt: "Auch Kinder, deren Eltern Jobcenter-Leistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe-Leistungen. Diese Anträge sind jedoch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu stellen."


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