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23-jähriger E-Scooter-Lenker fing sich nachmittags in Pfaffenhofen schon jede Menge Ärger ein, abends folgte in Rohrbach eine weitere Strafanzeige.

(ty) Ein offenbar unbelehrbarer 23-Jähriger aus dem Gemeinde-Gebiet von Wolnzach hat sich am gestrigen Donnerstag innerhalb von nur wenigen Stunden gleich mehrere Strafanzeigen sowie eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Anzeige eingehandelt. Wie die Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen heute berichtet, wurde der junge Mann nachmittags in der Kreisstadt auf einem nicht versicherten E-Scooter ertappt, den er unter Drogen-Einfluss steuerte, während er Betäubungsmittel bei sich hatte. Abends wurde er dann mit dem nach wie vor unversicherten Elektro-Gefährt in Rohrbach erwischt.

Wie ein Sprecher der Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen erklärt, wurde der 23-Jährige gegen 15.40 Uhr von Beamten der Bereitschaftspolizei auf der Hohenwarter Straße in der Kreisstadt einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen. Ins Visier der Gesetzeshüter sei er geraten, weil an dem von ihm gesteuerten E-Scooter ein nicht mehr gültiges Versicherungs-Kennzeichen angebracht gewesen sei. Im Zuge der Überprüfungen habe sich der Verdacht bestätigt, dass das Elektro-Kleinstfahrzeug nicht versichert sei. Außerdem sei festgestellt worden, dass der Wolnzacher unter Drogen-Einfluss gestanden habe.

Der 23-Jährige habe die Beamten zur örtlichen Polizei-Dienststelle begleiten müssen. Dort wurde wegen der im Raum stehenden Drogen-Fahrt eine Blutentnahme durchgeführt. Als die Polizisten die persönlichen Gegenstände des Wolnzachers durchsuchten, fanden sie "Drogen in Form von Tabletten und Marihuana". Diese seien sichergestellt worden. Diese Kontrolle endete für den Mann laut Polizei mit Strafanzeigen wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz. Ferner sei eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Drogen-Einfluss erstellt worden.

Gegen 20.15 Uhr sei derselbe 23-Jährige dann von Streifenbeamten aus der Kreisstadt auf der Bahnhofstraße in Rohrbach ertappt worden. Er sei erneut mit dem genannten E-Scooter unterwegs gewesen – ob er bereits am Nachmittag mehrfach belehrt worden sei, dass er mit diesem im unversicherten Zustand nicht am Verkehr teilnehmen dürfe. Diesbezüglich müsse der Wolnzacher mit einer weiteren Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz rechnen. Allerdings werde er sich in diesem zweiten Fall nicht mehr auf eine fahrlässige Begehung der Tat berufen können, so ein Polizei-Sprecher.


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