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Dem 41-Jährigen werden Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Zudem soll er seine Partnerin (42) bedroht haben.

(ty) Ein Zoff zwischen ihm und seiner 42 Jahre alten Lebensgefährtin hat einem 41-Jährigen am gestrigen Abend in Pfaffenhofen mehrere Strafanzeigen beschert. Laut heutiger Mitteilung der örtlichen Polizeiinspektion wird gegen ihn jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Trunkenheit im Verkehr sowie obendrein wegen Bedrohung ermittelt. Den Angaben zufolge gerieten der Mann und seine Partnerin, beide aus der Kreisstadt, kurz nach 22 Uhr auf einem Parkplatz vor einem Geschäft an der Joseph-Fraunhofer-Straße (Bundesstraße B13) in einen Streit.

Grund dafür war nach Erkenntnissen der Polizei, dass der 41-Jährige angetrunken war und dass die Frau verhindern wollte, dass er mit dem Auto weiterfährt. Deshalb habe sie ihm letztlich den Pkw-Schlüssel abgenommen und diesen versteckt. Daraufhin sei der Mann dermaßen in Rage geraten, dass er auf die Front-Scheibe seines Audi eingeschlagen und diese dadurch nicht unerheblich beschädigt habe. Anschließend habe er sich auf den Heimweg gemacht, um seinen Zweit-Schlüssel für den Wagen zu holen.

Als er kurze Zeit darauf zu seinem Auto zurückgekehrt sei, sei er von mittlerweile eingetroffenen Streifenbeamten einer Kontrolle unterzogen worden. Außerdem sei er von den Gesetzeshütern daran gehindert worden, in seinem "offensichtlich angetrunkenen Zustand" mit dem Pkw loszufahren. Zur Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt seien die beiden Schlüssel für den Wagen sichergestellt worden. Wenig später seien die Streifenbeamten verständigt worden, weil der 41-Jährige daheim seine Lebensgefährtin bedroht habe.

In der Zwischenzeit sei von den Beamten in Erfahrung gebracht worden, dass der 41-Jährige derzeit nicht über eine Fahrerlaubnis verfüge. Die Polizisten rückten – so heißt es weiter – daraufhin an der Anschrift des Mannes an, fingen ihn ab und brachten ihn zur Blutentnahme. Ein freiwilliger Alko-Test sei von ihm verweigert worden. Nach Angaben der Polizei konnte dem Mann nachgewiesen werden, dass er zuvor im Stadtgebiet mit dem Auto gefahren war.


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