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Behörden informieren zum aktuellen Stand. Die Bürger werden darum gebeten, ihre Wasser-Leitungen mehrmals täglich zu spülen.

(ty) Das behördlich ausgesprochene Abkoch-Gebot für das Trinkwasser im Bereich von Wolnzach bleibt weiterhin in Kraft – und zwar "über das Wochenende hinaus". Das wurde am heutigen Freitag vom Pfaffenhofener Landratsamt bekannt gegeben. Betroffen sei das gesamte Gebiet des Wasser-Versorgers "Wasserwerk Wolnzach"; dazu zählten das gesamte Markt-Gebiet mit Thongräben sowie Teile von Jebertshausen. Außerdem werden die Bürgerinnen und Bürger laut aktueller Mitteilung der Kreis-Behörde darum gebeten, ihre Wasser-Leitungen zu spülen. Nachfolgend die Details.

Das Abkoch-Gebot gilt bekanntlich seit vergangenem Dienstag. Bei Trinkwasser-Untersuchungen waren nämlich – wie bereits berichtet – nach offiziellen Angaben in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt worden. "Deshalb wurde als Sicherheits-Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung vorsorglich ein sofortiges Abkoch-Gebot erlassen", erklärt das Landratsamt. "Aktuell und auch über das Wochenende erfolgen weiter engmaschige Untersuchungen innerhalb der Wasser-Versorgung", hieß es am heutigen Freitag.

Wie aus dem Gesundheitsamt des Landkreises gemeldet wird, zeigen die laufenden Untersuchungen des Trinkwassers sowie sämtliche durchgeführten Maßnahmen bereits positive Ergebnisse: "In den Anlagen-Teilen und weiten Teilen des Versorgungs-Netzes wird der geforderte Grenzwert nach Trinkwasser-Verordnung bereits wieder eingehalten", heißt es dazu. "Allerdings wurden in einigen wenigen Bereichen des Versorgungs-Netzes noch geringfügige Verkeimungen nachgewiesen."

Diese Karte wurde bereits am Dienstag vom Landratsamt herausgegeben.

Vor diesem Hintergrund habe das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den übergeordneten Fachbehörden entschieden, "das Abkoch-Gebot bis zur vollständigen Freigabe des gesamten Netzes zu verlängern". Um eine potenzielle Belastung des Wassers weiter zu reduzieren, wird den Bürgern empfohlen, "alle Wasserhähne in ihren Häusern und Wohnungen mehrmals täglich für zirka zwei bis drei Minuten vollständig aufzudrehen". Durch diese Maßnahme werde das Leitungs-System durchgespült und mögliche Verunreinigungen könnten minimiert werden.

Hinweise des Landratsamts zum Abkoch-Gebot:

♦ "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

♦ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

♦ Sie können das Leitungswasser für die Toiletten-Spülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise auf offene Wunden gelangt."

Enterokokken gelten laut Behörden-Mitteilung als "fakultativ pathogen". Das bedeute, "dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen". Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen könnten sich die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Gesundheitsamt von Pfaffenhofen in Verbindung setzen oder sich an den Wasser-Versorger wenden.

Erstmeldung zum Thema:

Amtliches Abkoch-Gebot für Trinkwasser im Versorgungs-Gebiet des Markts Wolnzach


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