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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Soccer-Platz auf Vordermann gebracht

(ty) Mitglieder des städtischen Jugend-Parlament von Pfaffenhofen haben sich kürzlich am "Soccer5-Platz" zu einem Arbeitseinsatz getroffen. Bei diesem Gelände handelt es sich um einen kleinen Fußballplatz mit Bande. Zu finden ist dieser auf dem Weg zum Freibad unterhalb des Eisstadions. Die jungen Leute "reinigten und strichen den Platz, sodass er von sportbegeisterten Jugendlichen wieder besser genutzt werden kann", heißt es aus dem Rathaus. 

Zuvor seien von der Stadtverwaltung bereits neue Netze zum Auffangen des Balles sowie neue Tore angebracht worden. Auf Antrag des Jugend-Parlaments sei außerdem eine Lichtanlage installiert worden. "Mit einem Buzzer lässt sich das Licht in den Frühlings-, Herbst- und Winter-Monaten zwischen 7 Uhr und 9 Uhr sowie 16 Uhr und 22 Uhr für jeweils 40 Minuten einschalten", wird dazu erklärt.

Das Jugend-Parlament dient als Anlaufstelle und politisches Forum für die Jugend der Kreisstadt. "Die Parlamentarier vertreten die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Stadtrat", so die Stadtverwaltung. Ihr oberstes Ziel sei es, durch Aktionen und Projekte politisches Interesse und Engagement bei den Jugendlichen zu wecken sowie zu fördern. "Wir glauben, dass jeder Input, jede Meinung und jede Idee unsere Arbeit bereichert und damit die Möglichkeiten der Jugendlichen verbessert, etwas in Pfaffenhofen zu verändern", sagt Felix Dick als Vorsitzender des Jugend-Gremiums.

Das "JuPa", wie das Jugend-Parlament auch kurz genannt wird, hat laut Stadtverwaltung seinen Sitz in der Jugend-Talent-Station "Utopia" im Stadtteil Sulzbach und agiert dabei demokratisch, offen, eigenständig und überparteilich. Es verfüge über ein jährliches Budget von 5000 Euro, habe ein Antragsrecht im Pfaffenhofener Stadtrat und werde von der Stadtjugendpflege begleitet.

Problem-Abfall-Sammlungen

(ty) Wer im Kreis Pfaffenhofen wohnt und in diesem Monat noch kostenlos sowie ziemlich unkompliziert seine so genannten Problem-Abfälle loswerden möchte, der sollte einen der nachfolgenden Termine in Anspruch nehmen. Denn nach Angaben des Abfall-Wirtschafts-Betriebs des Landkreises (AWP), stehen in diesem Monat noch drei Spezial-Termine zur Abgabe von solchen Problem-Abfällen an – und zwar in Pfaffenhofen, Baar-Ebenhausen und Manching. Weitere Termine dieser Art gibt es dann erst Ende des kommenden Monats – in Reichertshausen, Jetzendorf, Münchsmünster und Vohburg.

Nach aktuellen Angaben des AWP findet am morgigen Mittwoch, 30. Juli, eine Problem-Abfall-Sammlung von 13 Uhr bis 18.30 Uhr im Wertstoffhof am Martin-Binder-Ring im Stadtgebiet von Pfaffenhofen statt. Am Donnerstag, 31. Juli, können Problem-Abfälle dann zwischen 11.30 Uhr und 14.30 Uhr beim Wertstoffhof in Baar-Ebenhausen sowie anschließend zwischen 15.30 Uhr und 18.30 Uhr am Wertstoffhof in Manching abgegeben werden.

Am Montag, 25. August, findet laut AWP-Mitteilung eine Problem-Abfall-Sammlung von 11.30 Uhr bis 14 Uhr am Wertstoffhof in Reichertshausen statt sowie anschließend von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr am Wertstoffhof in Jetzendorf. Am Dienstag, 26. August, werden Problem-Abfälle dann zunächst von 11.30 Uhr bis 14 Uhr am Wertstoffhof in Münchsmünster entgegengenommen sowie anschließend von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr am Wertstoffhof in Vohburg. 

Sommerfest für Pflege-Familien

(ty) Das zweite gemeinsame Sommerfest der Pflegekinder-Dienste aus den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie der Stadt Ingolstadt hat kürzlich am Baggersee in Ingolstadt stattgefunden (Fotos). "Rund 180 Pflege-Familien kamen bei bestem Sommerwetter und einem leckeren Büfett mit selbstgemachten Spezialitäten zusammen, um einen Nachmittag voller Begegnungen und Austausch zu erleben", berichtet das Landratsamt von Pfaffenhofen. Das Spielmobil bot Unterhaltung für Buben und Mädchen, während die Erwachsenen Zeit für Gespräche fanden.

"Aber auch die Kinder profitierten vom Fest", wird betont. "Durch den Kontakt zu anderen Pflegekindern entstand ein wertvoller Raum des Miteinanders und Verstehens." Die Brauerei Müllerbräu aus Pfaffenhofen habe mit einer Getränke-Spende für kühlende Erfrischungen an diesem Tag gesorgt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekinder-Dienste würdigten das Engagement der Pflegeeltern, deren tägliche Arbeit entscheidend zum Wohlergehen vieler Kinder beitrage. 

Wer sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessiere, könne sich jederzeit an die Fachkräfte des zuständigen Jugendamts wenden, wird betont. Ein unverbindliches Gespräch biete die Möglichkeit, offene Fragen zu klären sowie sich umfassend über diese Aufgabe zu informieren. Der Pflegekinder Dienst im Kreis Pfaffenhofen ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. "Pflegefamilien können Einzelpersonen, Paare oder Familien sein, die ein Kind vorübergehend oder dauerhaft bei sich aufnehmen", erklärt das Jugendamt des Landkreises Pfaffenhofen. Besonders jüngere Kinder benötigten ein sicheres Umfeld für ihre Entwicklung. Der Pflegekinder-Dienst begleite und unterstütze die Pflege-Eltern auf diesem Weg. (Fotos: Andrea Münzhuber)

Ehrenamt-Innovations-Preis

(ty) Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verleiht im kommenden Jahr wieder den "Bayerischen Innovations-Preis Ehrenamt". Darauf weist das Landratsamt von Pfaffenhofen hin. Wie Uschi Schlosser von dem an der Kreis-Behörde angesiedelten Koordinierungs-Zentrum für bürgerschaftliches Engagement (Kobe) mitteilt, werden innovative Projekte und neue Ideen aus allen Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements ausgezeichnet. Das Motto laute diesmal: "Ehrenamt in Bayern – Gemeinsam stark für morgen." Bewerbungen seien online unter diesem Link noch bis 5. Oktober möglich; dort gebe es auch weitere Infos.

Ob ein Projekt für eine Auszeichnung infrage komme, richte sich nach fünf Kriterien: "Es muss praktikabel, vorbildlich, gemeinwohl-orientiert, engagementfeld-übergreifend und innovativ sein", heißt es aus dem Landratsamt. Gesucht werden den Angaben zufolge Einzelpersonen, Teams und Organisationen, die gute Ideen rund um das Thema Ehrenamt kreativ aufgreifen und umsetzen. Die Verleihung erfolge in zwei Kategorien: "Innovative Projekte" (sechs Einzelpreise zu je 10 000 Euro für Projekte, die bereits umgesetzt werden) und "Neue Ideen" (fünf Förderpreise zu je 3000 Euro für herausragende Ideen und Konzepte).

Gerichts-Entscheidung zu Cannabis-Konsum

(ty) Im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München darf vorläufig entsprechend dem Konsum-Cannabis-Gesetz Cannabis konsumiert werden. Im südlichen Teil des Englischen Gartens, im Hofgarten und im Finanzgarten bleibt der Konsum von Cannabis-Produkten bis auf Weiteres untersagt. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) laut heutiger Mitteilung mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden. Diese Entscheidung des BayVGH sei unanfechtbar.

Zum Hintergrund erklärt der BayVGH: Nach der Teillegalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis durch das Konsum-Cannabis-Gesetz des Bundes (KCanG) untersagte die bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in ihrer Park-Anlagen-Verordnung den Konsum von Cannabis-Produkten im Englischen Garten einschließlich dessen Nordteil, im Hofgarten und im Finanzgarten in München. Die beiden Antragsteller, die im Münchner Umland wohnen, erhoben dagegen einen Eil-Antrag beim BayVGH. Sie machen im Wesentlichen geltend, die Regelungen im Bundesgesetz schlössen eine strengere landesrechtliche Regelung aus.

Zudem benachteilige das Verbot Cannabis-Konsumenten gegenüber Tabak-Konsumenten. Zum Schutz vor Passivrauchen hätte konsequent auch das Tabak-Rauchen verboten werden müssen. Die Sache sei eilbedürftig, eine Entscheidung noch während der Saison der Park-Anlagen-Nutzung sei notwendig. Der Freistaat Bayern hält das Verbot zum Schutz von Nichtrauchern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, für gerechtfertigt. Welche Risiken der Cannabis-Konsum berge, sei noch nicht ausreichend untersucht. Der BayVGH hat für den Nordteil des Englischen Gartens das generelle Verbot für den Konsum von Cannabis-Produkten nun vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt.

In den übrigen Parkanlagen bleibe der Cannabis-Konsum jedoch weiterhin untersagt. Es liege eine Reihe offener Fragen vor, die erst im Hauptsache-Verfahren geklärt werden könnten. So sei etwa fraglich, ob ein landesrechtliches Verbot des Cannabis-Konsums auf bestimmten öffentlichen Flächen rechtlich möglich sei. Im Eil-Verfahren könnten zudem die Gefahren des Passiv-Konsums von Cannabis im Außenbereich nicht abschließend aufgeklärt werden. Auch die örtlichen Verhältnisse der Park-Anlagen müssten im Hinblick auf deren sehr unterschiedliche Nutzung untersucht werden.

Bis zur Entscheidung in der Hauptsache dürfe daher der Nordteil des Englischen Gartens zum Cannabis-Konsum genutzt werden. Denn dieser Teil sei bekanntermaßen weitläufiger und weniger frequentiert. Eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit sei dort nicht belastbar zu begründen. Hinsichtlich des Südteils des Englischen Gartens und der anderen Park-Anlagen überwiege aufgrund der bekannten höheren Zahl und Dichte an Besuchern der Schutz der Gesundheit Dritter und der Schutz der Allgemeinheit vor Belästigungen durch Cannabis-Konsum. Dort dürfe zudem schon aufgrund der Nähe zu Kinder- und Jugend-Einrichtungen nach dem Bundesgesetz kein Konsum stattfinden.

Entwurf für bayerisches Sportgesetz

(ty) Der Ministerrat des Freistaats hat heute auf Vorschlag von Innen- und Sportminister Joachim Herrmann (CSU) den Entwurf für ein bayerisches Sportgesetz gebilligt. "Damit werden die Aktivitäten und Strukturen des Sports erstmalig in einem Gesetz gebündelt und Grundsätze zur Förderung und Unterstützung des Sports gesetzlich normiert", fasst das Innenministerium zusammen. "Unser zentrales Ziel ist die nachhaltige Etablierung einer aktiven, sporttreibenden und leistungsbereiten Gesellschaft", so Herrmann. "Wir wollen der Bewegungs-Armut in der Gesellschaft entgegenwirken und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige bayerische spitzensportliche Erfolge schaffen."

Mit dem Gesetz-Entwurf lege die Staatsregierung die Grundlage dafür, dass körperliche Aktivität im Kindes- und Jugendalter regelmäßig und umfassend gefördert werde. "Wir wollen die Sportvereine, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei ihrer Vernetzung und Kooperation unterstützen, auch um die Kinder an die Vereins-Strukturen heranzuführen", erklärt der Minister. "Im Nachwuchs-Leistungs- und Spitzensport haben wir das Ziel, den nachhaltigen, erfolgsorientierten und langfristigen Leistungs-Aufbau zu fördern."

Durch den Breitensport soll nach Angaben des Ministeriums möglichst vielen Menschen die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten ermöglicht werden, um deren Vitalität, Gesundheit, Fitness und Lebensqualität zu fördern. "Der Freistaat Bayern unterstützt dabei Sport- und Bewegungs-Angebote gezielt", sagt Herrmann. Für die Inklusion im Sport seien die Sportvereine vor Ort von entscheidender Bedeutung. "Deshalb setzt der Freistaat wirksame Anreize, dass der organisierte Sport seiner gesellschaftlichen Verantwortung im Bereich Inklusion gerecht wird." Die Staatsregierung erkenne die hohe Bedeutung der Rolle des Sports für Integration und gesellschaftliche Teilhabe an.

Insbesondere der organisierte Sport berge großes Integrations-Potenzial. "Wir unterstützen deshalb niedrigschwellige Bewegungs- und Sport-Angebote und stärken die Vernetzung des organisierten Sports mit örtlichen Strukturen", so der Minister. Vor allem die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten im organisierten Sport soll gewürdigt, unterstützt und erleichtert werden. Herrmann: "Unser Ziel ist es, alle Menschen möglichst frühzeitig für das Ehrenamt im Sport zu gewinnen und zu begeistern." Das Innenministerium hört nach eigenem Bekunden zu dem Gesetz-Entwurf jetzt die Verbände an. 


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