Änderung bei der Müllabfuhr
(ty) Wegen des Feiertags Maria Himmelfahrt am 15. August ändern sich die Abfuhrtermine (14-tägliche Leerung der Bio- und Restabfalltonnen, vierwöchentliche Leerung der Papiertonnen) im Landkreis Pfaffenhofen wie folgt: Montag, 11., Dienstag, 12., Mittwoch, 13., und Donnerstag, 14. August, bleiben unverändert. Die Abfuhr vom Freitag, 15. August (Maria Himmelfahrt), wird auf Samstag, 16. August, verschoben. Die Änderung ist in den Abfuhrterminplänen für dieses Jahr bereits berücksichtigt.
Beratung für Schwangere
(ty) Die Schwangerenberatungsstelle des Landratsamts Pfaffenhofen wird am Dienstag, 5. August, vormittags in der Außenstelle-Nord in Vohburg für Beratungstermine vor Ort sein. In Manching findet die nächste monatliche Außensprechstunde am Donnerstag, 7. August, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus Manching (Haus des Bürgers) statt. Sozialpädagogin Inge Seidl steht bei den Terminen für alle rechtlichen, sozialen, finanziellen und psychologischen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt zur Verfügung. Eine terminliche Voranmeldung ist für alle Außensprechtage per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter (0 84 41) 79 19 67 möglich.
Ampel demoliert
(ty) Gestern wurde der Polizeiinspektion Geisenfeld mitgeteilt, dass die Ampelanlage in der Wolnzacher, Hopfenstraße/Schlossstraße angefahren und beschädigt wurde. Der Lampenschirm wurde umgeknickt und die Fußgängerampel umgebogen. Ein Unfallverursacher war nicht bekannt; es war ein Schaden von 300 Euro entstanden. Ein Anwohner hatte allerdings den Vorfall beobachtet. Über den Markt Wolnzach teilte er mit, dass gegen 10 Uhr ein Lastwagen mit seinem Anhänger die Ampelanlage beim Abbiegen streifte und weiterfuhr. Und der Zeuge konnte sich auch das Kennzeichen des Anhängers notieren, das nach Sachsen führt. Die Polizei ermittelt nun wegen Verkehrsunfallflucht.
Wichtig für Berufskraftfahrer
(ty) Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Darauf hat die Führerscheinstelle des Landratsamts Pfaffenhofen jetzt hingewiesen.
Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, oder eine gleichwertige Klasse (Altklasse 2 und 3) besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von insgesamt 35 Stunden. Eine erste Weiterbildung ist zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 (Personenverkehr), bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 (Güterkraftverkehr) abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. „Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen aufeinander abzustimmen; hierzu ist eine individuelle Abklärung mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde erforderlich“, sagt Max Hanus, der Leiter des Sachgebiets Verkehrswesen am Landratsamt.
Die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung wird durch die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Hanus: „Wir empfehlen, diese Eintragung umgehend vorzunehmen, um Schwierigkeiten bei Kontrollen zu vermeiden.“ Nähere Informationen sind auch auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer in Bayern unter www.muenchen.ihk.de zu finden. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Führerscheinstelle unter Telefon (0 84 41) 27 – 5 07 oder auch persönlich zur Verfügung.