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Wer mit einem Fahrzeug ohne PAF-Kennzeichen anrückt, muss mit einer Überprüfung rechnen. Hintergrund ist die steigende Zahl von Anlieferungen durch unberechtigte Personen.

(ty) Leute, die im Kreis Pfaffenhofen wohnen, können jeden beliebigen der insgesamt 20 hier befindlichen Wertstoffhöfe nutzen – es muss nicht der in der eigenen Gemeinden sein. Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises (AWP) weist aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Einrichtungen ausschließlich für Abfälle aus diesem Landkreis sind. Wer mit einem Fahrzeug, das kein PAF-Kennzeichen trägt, zu einem der hiesigen Wertstoffhöfe kommt, muss dort künftig mit Ausweis-Kontrollen rechnen. Das wurde jetzt offiziell bekannt gegeben. Wer nicht nachweisen könne, dass er im Kreis Pfaffenhofen wohne, müsse damit rechnen, dass er unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren müsse und den Wertstoffhof nicht in Anspruch nehmen dürfe, so AWP-Chefin Elke Müller heute gegenüber unserer Zeitung.

Zum Hintergrund wird vom AWP erklärt: "In letzter Zeit verzeichneten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Wertstoffhöfen eine steigende Zahl von Anlieferungen durch nicht berechtigte Personen." Müller kündigt deshalb an: Um dem entgegenzuwirken, werde man das Personal an den Wertstoffhöfen leider dazu anweisen müssen, Ausweis-Kontrollen bei Fahrzeugführern durchzuführen, deren Fahrzeuge kein PAF-Kennzeichen besitzen.

Man sei sich bewusst, dass diese Maßnahme auch Firmenwagen-Besitzer betreffe, sagt Müller. "Wir bitten jedoch um Verständnis, dass diese Kontrollen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die durch die Abfall-Gebühren gedeckten Entsorgungs-Kosten ausschließlich für Abfälle aus dem Landkreis aufgewendet werden."

Die klare Ansage aus dem Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen lautet: "Alle Anliefernden ohne PAF-Kennzeichen werden daher gebeten, bei zukünftigen Besuchen an den Wertstoffhöfen entsprechende Ausweis-Dokumente mitzuführen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten."

Der AWP stellt klar, dass die insgesamt 20 Wertstoffhöfe im Landkreis Pfaffenhofen "ausschließlich für die Entsorgung von Abfällen aus abfallrechtlich angeschlossenen Häusern und Wohnungen innerhalb des Landkreises vorgesehen sind". Die Finanzierung dieser Entsorgung erfolge über die Abfall-Gebühr, die für jedes Objekt im Landkreis entrichtet werde.

"Im Gegensatz zu anderen Landkreisen erhebt der Landkreis Pfaffenhofen keine zusätzlichen Gebühren für die Annahme von zum Beispiel Grünschnitt oder Bauschutt an den Wertstoffhöfen", unterstreicht das Kommunal-Unternehmen in einer Presse-Mitteilung, die über das Landratsamt herausgegeben wurde.

"Dieses bürgerfreundliche Entsorgungs-System erfordert jedoch eine strikte Einhaltung der Regeln, um eine faire Kosten-Verteilung zu gewährleisten", sagt AWP-Chefin Elke Müller. Bezüglich der angekündigten Ausweis-Kontrollen bedankt sich der AWP bereits vorab bei allen Bürgerinnen und Bürgerinnen "für ihr Verständnis und ihre Kooperation".

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