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Geflügel-Halter zu besonderer Aufmerksamkeit und strenger Einhaltung der Sicherheits-Maßnahmen aufgerufen. Infizierte Graugans bei Bertoldsheim gefunden.

(ty) Das Virus der Geflügelpest ist erneut im Kreis Neuburg-Schrobenhausen aufgetreten. Das wurde am heutigen Freitag aus dem Landratsamt bekannt gegeben. Nach dem Nachweis bei einer Graugans am Stausee bei Bertoldsheim rufe das Veterinäramt alle Geflügel-Halter zu besonderer Aufmerksamkeit sowie zu strenger Einhaltung der Biosicherheits-Maßnahmen auf. Das Geflügelpest-Geschehen habe damit – nach dem letzten Nachweis im Jahr 2023 – nun erneut den Kreis Neuburg-Schrobenhausen erreicht. "Aufgrund des Infektions-Geschehens bei freilebenden Vögeln ist daher von einem deutlich gestiegenen Eintrags-Risiko der Geflügelpest in Geflügel-Haltungen auszugehen", so die Behörde.

Bei einer am Stausee bei Bertoldsheim aufgefundenen Graugans sei vom bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) das Virus der Geflügelpest festgestellt worden, heißt es aus dem Landratsamt. "Die Gans war mit Krankheits-Symptomen aufgefunden worden und verendete nach kurzer Zeit." Die vom Veterinäramt eingeleitete Untersuchung habe jetzt die Virus-Erkrankung bestätigt. Für einen Schutz der Hausgeflügel- und Nutzgeflügel-Bestände vor einem Virus-Eintrag sei die Einhaltung der bekannten Präventions- und Biosicherheits-Maßnahmen durch die Tierhalter weiterhin entscheidend, betont die Kreis-Behörde.

"Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheits-Maßnahmen kann der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügel-Haltungen verhindert werden." Die Geflügelhalter seien dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheits-Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebs-Hygiene zu achten. Ein Merkblatt mit Sicherheits-Maßnahmen speziell für Geflügel-Halter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es auf der Homepage des LGL unter diesem Link. Weitere Informationen zur Geflügelpest stellt das LGL unter diesem Link bereit.

"Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden", erklärt das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen. "Allerdings können bestimmte Virus-Stämme der Geflügelpest gegebenenfalls auch Erkrankungen beim Menschen verursachen." Tote oder kranke Tiere sollten laut Behörden-Angaben von Bürgerinnen und Bürgern daher nicht berührt oder eingesammelt werden. Entsprechende Funde könnten dem Veterinäramt des Landkreises unter der Telefonnummer (0 84 31) 57 28 8 oder den Polizei-Dienststellen gemeldet werden.


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