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Besoffener 38-Jähriger demolierte gestern beim Ausparken einen anderen Wagen, die Weiterfahrt übernahm seine Gattin (35). Zeuge informierte die Polizei.

(ty) Mehrere Strafanzeigen drohen einem 38 Jahre alten Pkw-Lenker, der am gestrigen Nachmittag sturzbetrunken und ohne die notwendige Fahrerlaubnis im Stadtbereich von Neuburg an der Donau einen Verkehrsunfall verursacht und danach Fahrerflucht begangen hat. Laut heutiger Mitteilung der örtlichen Polizeiinspektion wurde beobachtet, wie sich nach dem Crash seine 35-jährige Ehefrau ans Steuer gesetzt hat und die beiden dann zusammen unerlaubt weggefahren sind. Dank eines Zeugen sei das Täuschungs-Manöver aufgeflogen. 

Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall gegen 14.45 Uhr auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Berliner Straße. Ein Zeuge habe gesehen, wie ein weißer Pkw beim Ausparken einen geparkten Pkw touchiert und dabei einem Sachschaden von mehreren hundert Euro angerichtet habe, so die Ordnungshüter. Der Unfall-Verursacher und seine Beifahrerin sollen danach ausgestiegen sein, um den Schaden an dem angefahrenen Auto zu begutachten. Laut den weiteren Aussagen des Zeugen führten die beiden danach eine Fahrerwechsel durch und entfernten sich vom Unfallort, ohne den gesetzlichen Pflichten nachgekommen. 

Aufgrund des durch den besagten Zeugen übermittelten Kennzeichens habe man die Halter-Anschrift ermittelt, heißt es weiter. Gegenüber Streifenbeamten habe die 35-jährige Ehefrau dort zunächst angegeben, zur Tatzeit die verantwortliche Pkw-Lenkerin gewesen zu sein, berichtet ein Polizei-Sprecher. Nachdem man dies jedoch durch die Aussage des Zeugen habe widerlegen können, sei der Ehemann der Frau überprüft worden. Ein Atem-Test habe bei dem 38-Jährigen einen Alkohol-Pegel von umgerechnet 2,32 Promille angezeigt. 

Zudem habe sich herausgestellt, dass der Mann aus dem Landkreis Eichstätt gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei, so die Gesetzeshüter. Der 38-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Auf ihn kommt nun handfester strafrechtlicher Ärger zu: Gegen ihn wird nach Angaben der Polizei jetzt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohols, wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich ermittelt.


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