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Alko-Test ergab bei dem in der vergangenen Nacht gestoppten Jugendlichen 0,8 Promille. Zudem reagierte ein Drogen-Vortest bei ihm positiv auf THC.

(ty) Ein mutmaßlich doppelt berauschter, 17-jähriger E-Scooter-Fahrer ist in der vergangenen Nacht im Stadtbereich von Neuburg an der Donau von Streifenbeamten gestoppt worden. Laut einer heutigen Mitteilung der örtlichen Polizeiinspektion war der Jugendliche nicht nur alkoholisiert, sondern hatte wohl auch Drogen konsumiert. Dem Neuburger, der sich, wie in solchen Fällen üblich, einer Blutentnahme habe unterziehen müssen, blüht jetzt unter anderem ein Bußgeld-Bescheid.

Gegen 0.20 Uhr sei der 17-Jährige einer Kontrolle unterzogen worden, als er mit seinem E-Scooter in der Ostendstraße unterwegs gewesen sei, teilen die Ordnungshüter mit. Dabei habe man eine Alkohol-Beeinflussung festgestellt. Ein Test mit einem gerichtsverwertbaren Alkomaten habe einen Wert von 0,8 Promille ergeben, so ein Polizei-Sprecher. Im Verlauf der Kontroll-Aktion haben sich dessen Angaben zufolge bei dem Jugendlichen Verdachtsmomente auf einen möglichen Mischkonsum ergeben. Ein durchgeführter Drogen-Vortest sei positiv auf THC verlaufen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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