Hier die wichtigsten Informationen, auch für diejenigen, die dem AWP keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt haben.
(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) hat am heutigen Dienstag darauf hingewiesen, dass die erste Rate der diesjährigen Entsorgungs-Gebühren zum 15. Februar fällig wird. Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechender Einzugs-Ermächtigung (Sepa-Mandat) wird der Betrag nach Angaben des Kommunal-Unternehmens wie bisher vom Konto abgebucht. Wer dem AWP allerdings keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt hat, der muss selbst aktiv werden. Nachfolgend die wichtigsten Informationen.
Die Erteilung eines Sepa-Mandats für die Gebühren-Fälligkeit ab 15. Februar könne von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Dienstag, 3. Februar, schriftlich beim AWP angezeigt werden. "Danach eingehende Mandate können für die Gebühren-Fälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden", stellt das Kommunal-Unternehmen klar. Das bedeutet wiederum: "Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 3. Februar ein Lastschrift-Mandat erteilen, müssen die Abfall-Gebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen.
Die Änderung eines bestehenden Sepa-Mandats kann nach aktuellen AWP-Angaben in der Online-Verwaltung auf der Internet-Seite des Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (www.awp-paf.de) noch bis zum Montag, 2. Februar, erfolgen – sowie danach erst wieder ab Sonntag, 15. Februar, für etwaige künftige Forderungen. Für bargeldlose Zahlungen an den AWP sei die nachfolgend aufgeführte Bankverbindung zu nutzen: Kontoinhaber: Abfall-Wirtschafts-Betrieb Pfaffenhofen, Kreditinstitut: Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Der AWP bittet in diesem Zusammenhang dringend darum, bei der Überweisung der Gebühren oder im Falle der Einzahlung auf die genannte Bank-Verbindung immer die jeweils auf dem Gebühren-Bescheid aufgeführte Kunden-Nummer anzugeben. Die Fälligkeit der Entsorgungs-Gebühren sowie die jeweilige Höhe der Gebühren ergeben sich laut AWP-Angaben aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid für 2026 beziehungsweise aus eventuell danach ergangenen Gebühren-Bescheiden.
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