Am 10. September 2013 starb der 33-jährige Hans-Jürgen B. in der Ingolstädter Alban-Berg-Straße nach massiven Schlägen auf den Kopf – Morgen beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen 19-jährigen Täter
(ty) Die Reihe der Prozesse um die Ingolstädter Tötungsdelikte des vergangenen Jahres beginnt in der kommenden Woche mit dem Verfahren vor dem Landgericht gegen einen 19-Jährigen, der in der Alban-Berg-Straße einen wohnsitzlosen 33-Jährigen mit einer Flasche erschlagen haben soll. Morgen ist der erste Prozesstag für den 19-jährigen Ingolstädter, der Hans-Jürgen B. in der Ingolstädter Alban-Berg-Straße tödlich verletzt haben soll. Der mutmaßliche Täter ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, was darauf zurückzuführen ist, dass die Staatsanwaltschaft „deutliche Zweifel an seiner Schuldfähigkeit“ hat.
Der beschuldigte 19-Jährige soll den 33-Jährigen nach einer Auseinandersetzung derart durch Schläge mit einer Flasche verletzt haben, dass der an den Folgen starb. Der Vorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung sowie Totschlag durch Unterlassen. Denn dem 19-Jährigen wird zur Last gelegt, sein Opfer an jenem 10. September vergangenen Jahres nicht nur lebensgefährlich verletzt, sondern dann auch mit seinen Verletzungen liegen gelassen zu haben, ohne Hilfe zu leisten oder zu holen.
Streng juristisch gesehen ist es aber keine Anklage, die gegen den Beschuldigten erhoben wurde, sondern die Staatsanwaltschaft hat eine so genannte Antragsschrift eingereicht, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter erläutert. Beantragt wird demnach – im Falle einer Verurteilung – die Unterbringung des Mannes. Denn die Staatsanwaltschaft hat nach Worten von Walter „deutliche Zweifel an der Schuldfähigkeit“. Deshalb sitzt der mutmaßliche Täter auch nicht in Untersuchungshaft, sondern ist per „Unterbringungsbefehl“ in eine Klinik für psychisch Kranke eingewiesen worden.
Der 33-jähriger Hans-Jürgen B. aus der Obdachlosenszene war damals mit schwersten Verletzungen am Kopf von einer Frau gefunden worden, die ihren Hund Gassi führte. Nach den Ermittlungen der Kripo Ingolstadt stammen die Verletzungen, denen der 33-Jährige letztlich erlag, aus der Zeit zwischen Mitternacht und fünf Uhr früh. Bis er um sieben Uhr gefunden wurde, lang der 33-Jährige wohl über Stunden noch schwer verletzt im Gras.
Nur kurze Zeit später war dann der damals 18-Jährige als potenzieller Täter festgenommen worden. Bei seiner ersten Befragung ergaben sich Anhaltspunkte für seine Täterschaft. Der Festgenommene und das Opfer waren im Vorfeld der Tat bei einer gemeinsamen Zechtour unterwegs. In einer späteren Vernehmung hatte der 18-Jährige eingeräumt, in eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Opfer verwickelt gewesen zu sein. Weitere Angaben zum Tathergang und zum Motiv hatte er indes nicht gemacht. Er war damals selbst ohne festen Wohnsitz, bewegte sich im Obdachlosen-Milieu oder suchte bei Bekannten Schlafgelegenheiten. Auch das Opfer, der 33-jährige Hans-Jürgen B., war kein unbeschriebenes Blatt, saß bis Juli 2013 in Haft und war zuletzt ebenfalls wohnsitzlos.
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