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Der Pkw-Lenker war stark alkoholisiert, als er gestern von der Polizei gestoppt wurde. Vor Gericht verwertbarer Test ergab Wert im Straftaten-Bereich.

(ty) Eine Strafanzeige eingehandelt hat sich ein ein 66-Jähriger aus dem Gemeinde-Gebiet von Wolnzach, dem am frühen gestrigen Abend eine Verkehrs-Kontrolle im Ortsbereich von Rohrbach zum Verhängnis geworden ist – und der jetzt den Entzug seiner Fahrerlaubnis befürchten muss. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen heute berichtet, war der Pkw-Lenker auf der Raiffeisenstraße unterwegs, als er gegen 18.20 Uhr von Streifenbeamten angehalten und einer allgemeinen Überprüfung unterzogen wurde.

Ein von dem 66-Jährigen freiwillig durchgeführter Atem-Test habe eine Alkoholisierung in Höhe von umgerechnet 0,84 Promille ergeben. Daraufhin sei die Weiterfahrt des Wolnzachers unterbunden worden. Auf der Polizei-Dienststelle in der Kreisstadt sei dann ein gerichtsverwertbarer Alkohol-Test gemacht worden. Dieser habe sogar einen Wert von umgerechnet 1,1 Promille ergeben – also im Straftaten-Bereich. Deshalb habe der Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Außerdem sei gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungs-Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden.

Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Pkw-Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Sollte sich im Zuge der Labor-Untersuchung eine Alkoholisierung im Straftaten-Bereich bestätigen, dann droht dem Wolnzacher auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Sollte ein Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille festgestellt werden, käme der 66-Jährige mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige davon – was ein Fahrverbot, einen Bußgeld-Bescheid und ein Fahrverbot zur Folge hätte.


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