Elfjähriger bei Kollision verletzt. Er hätte das Gefährt nicht steuern dürfen, weiterer Bub (10) hätte nicht mitfahren dürfen. Zudem fehlte die Versicherung.
(ty) Die in mehrfacher Hinsicht verbotene E-Scooter-Tour zweier Kinder hat am gestrigen Nachmittag in Langquaid (Kreis Kelheim) mit einem Verkehrsunfall und einem Verletzten geendet. Wie die Polizei heute berichtet, wollte gegen 16.45 Uhr ein 42 Jahre alter Deutscher mit seinem Pkw auf dem Parkplatz eines an der Leiendorfer Straße gelegenen Supermarktes einparken und holte dazu leicht aus. Ihm entgegengekommen sei ein elf Jahre alter Bub, der einen E-Scooter gesteuert habe. Mit auf dem Elektro-Gefährt habe sich ein zehn Jahre alter Junge befunden.
Der Elfjährige, ein afghanischer Staatsangehöriger, habe nicht mehr rechtzeitig ausweichen oder bremsen können, sodass es zum Zusammenstoß mit dem Auto gekommen sei. Dabei habe dieses Kind leichte Verletzungen erlitten. Der Zehnjährige, ein deutscher Staatsangehöriger, sei unversehrt geblieben. Gegen den Pkw-Lenker seien strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet worden. Da der E-Scooter nicht versichert gewesen sei, werde außerdem strafrechtlich wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz ermittelt, so die Polizei weiter.
Doch es geht noch um zwei weitere Verstöße. Erstens: Altersbedingt hätte der elf Jahre alte Bub den E-Scooter gar nicht steuern dürfen – denn zum Führen eines so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugs sind nur Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Zweitens ist die Personen-Beförderung auf einem E-Scooter nicht erlaubt; der zehn Jahre alte Junge hätte also nicht mit an Bord sein dürfen. Zumindest strafrechtlich haben die beiden Kinder jedoch keine Konsequenzen; denn sie sind angesichts ihres Alters noch nicht strafmündig.





