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Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle auf der B16 wurde dem betrunkenen Autofahrer heute Morgen zum Verhängnis.

(ty) Handfesten strafrechtlichen Ärger eingehandelt hat sich ein 33-Jähriger, dem am frühen heutigen Morgen im Gemeinde-Bereich von Ernsgaden eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle zum Verhängnis geworden ist. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Geisenfeld berichtet, war der in Darmstadt wohnende Pkw-Lenker mit seinem Auto auf Der Bundesstraße B16 unterwegs, als er wenige Minuten nach 5 Uhr von Streifenbeamten gestoppt und unter die Lupe genommen wurde.

Im Zuge der Überprüfungen sei bei dem 33-Jährigen eine Alkoholisierung in Höhe von etwa 1,3 Promille festgestellt worden – also im Straftaten-Bereich. Deshalb sei dem Mann die Weiterfahrt untersagt worden. Er habe eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen und sein Führerschein sei sichergestellt worden. Auf den 33-Jährige kommt laut Polizei jetzt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu. In diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.


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