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Die Gaudi läuft von 20 Uhr bis 24 Uhr. Angekündigt sind "Run and Fly" und eine Hüpfburg. Auch für Speis und Trank ist gesorgt.

(ty) Für den morgigen Freitagabend, 10. Juli, laden die hiesige Wasserwacht und das örtliche Technische Hilfswerk (THW) zum ersten großen Nacht-Schwimmen dieser Saison ins Freibad von Pfaffenhofen an der Ilm ein. Die Gaudi bei hoffentlich sommerlichen Temperaturen beginnt den Angaben zufolge um 20 Uhr und läuft bis 24 Uhr. Neben dem nächtlichen Schwimmen und Plantschen erwarten die Besucher laut Ankündigung wieder "einige Attraktionen" – darunter "Run and Fly" sowie eine Hüpfburg. Wir fassen die wichtigsten Informationen zu dem Spektakel zusammen.

Das beliebte "Rund and Fly" – Trampolin-Hüpfen ins Springer-Becken – startet nach Angaben der Verantwortlichen bereits um 20 Uhr. "Schon der Name verspricht Aufregung und viel Spaß", wird versichert. Für die jüngeren Besucher gebe es unter anderem eine Hüpfburg. "Natürlich wird auch für die Sicherheit der Badegäste gesorgt", wird außerdem betont. Dazu leuchte das Technische Hilfswerk die Freibad-Becken auch diesmal wieder optimal aus. "Auch verschiedene Speisen und Getränke werden angeboten", heißt es weiter. 

Da es sich bei dem Nacht-Schwimmen um eine Veranstaltung der Wasserwacht und des Technischen Hilfswerks handele, seien die regulären Freibad-Eintrittskarten für dieses Event nicht gültig, wird klargestellt. Tickets für das Nacht-Schwimmen können der Ankündigung zufolge am Freibad-Ausgang an der Hirschberger-Wiese für 3,50 Euro erworben werden. Jugendliche im Alter unter 16 Jahren zahlen lediglich zwei Euro; Kinder im Alter von unter zehn Jahren haben sogar freien Eintritt. Wichtiger Hinweis: "Beim Verlassen des Schwimmbad-Geländes sind die Eintritts-Bändchen nochmals vorzuzeigen."

Die Organisatoren geben bereits vorab folgende Hinweis zum Jugendschutz: "Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungs-Berechtigen oder einer bevollmächtigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche unter 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungs-Berechtigen oder einer bevollmächtigten Person (schriftlich) dürfen bis 24 Uhr bleiben. Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungs-Berechtigten dürfen bis 22 Uhr bleiben (Ausweise nicht vergessen)." 


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