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Laster dürfen unterwegs sein, wenn sie Güter transportieren, die wegen des Niedrigwassers nicht auf den deutschen Schifffahrts-Straßen befördert werden können.

(ty) Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat angekündigt, dass die Allgemein-Verfügung des Innenministeriums eine Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an den kommenden drei Wochenenden zwischen dem 15. August und dem 31. August vorsieht. "Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen dürfen an diesen Wochenenden fahren, wenn sie Güter transportieren, die wegen des Niedrigwassers nicht auf den deutschen Schifffahrts-Straßen befördert werden könnten", erklärte Herrmann am heutigen Dienstag.

Der Innenminister betont in einer aktuellen Presse-Mitteilung, dass von der Allgemein-Verfügung wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung, die Umwelt und auf den Ferienreise-Verkehr nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden darf. "Logistik-Ketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, sind durch das extreme Niedrigwasser gestört. Die Möglichkeit einer Verlagerung auf die Straße ist daher zwingend erforderlich", begründet Herrmann die Ausnahme-Regelung. "Aufgrund der trockenen Wetter-Situation im bisherigen Sommer dieses Jahres werden teils extreme Niedrigwasserstände auf den deutschen Binnen-Schifffahrts-Straßen verzeichnet", fasst das bayerische Innenministerium zusammen.

"Am Rhein werden die Pegel-Stände aus der ebenfalls extremen Wetter-Situation im Jahr 2018 bereits unterschritten." Die Donau verzeichne ebenfalls historische Tiefstände. Auch an der Elbe seien außergewöhnlich niedrige Wasserstände erreicht worden. Die Binnen-Schifffahrt sei hierdurch stark beeinträchtigt, insbesondere in den nicht staugeregelten Abschnitten. Das Bundesverkehrsministerium habe die Länder darum gebeten, die betroffenen Branchen zu unterstützen, um die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft sicherzustellen. Mehrere andere Länder sind dieser Bitte bereits nachgekommen und haben eine allgemeine Ausnahme erteilt.

Der bayerische Innenminister Herrmann wies heute darauf hin, dass Österreich bislang keine Ausnahme von Lastwagen-Fahrverboten an Wochenenden erlassen habe. "Es besteht daher die Gefahr, dass die Lkw in Fahrtrichtung Österreich sich vor den Grenzübergängen stauen werden, weil dort an Sonn- und Feiertagen, insbesondere auch an Mariä Himmelfahrt am kommenden Samstag von 0 bis 22 Uhr und an allen Samstagen ab 15 Uhr ein Lkw-Fahrverbot besteht."


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