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Der Einheimische wurde am gestrigen Abend von der Polizei kontrolliert. Dabei zeigte sich, dass der betrunken war.

(ty) Eine Verkehrs-Kontrolle im Gemeinde-Bereich von Baar-Ebenhausen ist gestern Abend einem 52 Jahre alten E-Scooter-Lenker zum Verhängnis geworden. Er wurde laut heutiger Mitteilung der Polizei gegen 21.25 Uhr von Streifenbeamten auf der Werkstraße gestoppt. Im Zuge der Überprüfungen sei bei ihm "deutlicher Alkohol-Geruch" festgestellt worden. Ein vor Ort durchgeführter Test habe dann einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben. Die Weiterfahrt sei deshalb unterbunden worden. Außerdem habe der im Gemeinde-Gebiet von Baar-Ebenhausen wohnende Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Ihn erwarte jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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