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Die Pkw-Lenkerin geriet heute Nacht auf der B13 in eine Verkehrs-Kontrolle. Wie sich zeigte, hatte sie zu tief ins Glas geschaut.

(ty) Strafrechtlichen Ärger eingehandelt hat sich eine 26 Jahre alte Pkw-Lenkerin, der in der Nacht zum heutigen Donnerstag eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle im Stadtgebiet von Pfaffenhofen an der Ilm zum Verhängnis geworden ist. Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, wurde die Frau gegen 0.25 Uhr von Streifenbeamten gestoppt, als sie mit ihrem Audi auf der Bundesstraße B13 unterwegs war, die in diesem Abschnitt auch Joseph-Fraunhofer-Straße heißt. Damit sollte ihre Tour an Ort und Stelle beendet sein.

Im Rahmen eines Atem-Tests sei bei der Frau eine Alkoholisierung in Höhe von 1,12 Promille festgestellt worden – also im Straftaten-Bereich. Deshalb habe die im Gemeinde-Gebiet von Weichs (Kreis Dachau) wohnende 26-Jährige eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Die Weiterfahrt sei ihr untersagt worden, "sodass sie und die weiteren Insassen des Audi ihren Heimweg anderweitig antreten mussten". Den Pkw-Schlüssel habe man sichergestellt. Gegen die Frau werde jetzt strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.

Sollte sich im Rahmen der Labor-Untersuchung ein Alkohol-Pegel im Straftaten-Bereich bestätigen, dann droht der 42-Jährigen auch der Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Sollte ein Wert zwischen 0,5 Promille und 1,1 Promille festgestellt werden, muss die Frau mit einem einmonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld-Bescheid sowie Strafpunkten rechnen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Pkw-Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird.


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