Arbeitsgericht Frankfurt/Main lehnte am späten Donnerstagabend den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Lokführer-Ausstand ab
(ty) Der Mega-Streik bei der Deutschen Bahn geht weiter, das Chaos nimmt wohl vorerst kein Ende. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat nach übereinstimmenden Berichten am späten Donnerstagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Lokführer-Ausstand abgelehnt. Damit geht der Streik vermutlich, wie von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angekündigt, bis Montag, 4 Uhr früh, weiter.
Die Deutsche Bahn (DB) kann allerdings gegen diese Entscheidung bei der nächst höheren Instanz, dem Hessischen Landesarbeitsgericht, in Berufung gehen – und hat das auch bereits angekündigt. "Nach der Entscheidung des Gerichts sieht sich die DB in der Pflicht, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen", erklärte der Konzern laut „Spiegel Online“. Das Landesarbeitsgericht Hessen könnte demnach am Freitagvormittag über die Sache verhandeln.
Beim Arbeitsgericht Frankfurt/Main hatten die DB Fernverkehr AG, die DB Regio AG, die DB Schenker Rail AG, die S-Bahn Berlin GmbH und die S-Bahn Hamburg GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die GDL beantragt. Die Antragsteller verlangten nach Angaben des Gerichts, der GDL zu untersagen, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Antragsteller zu Streiks für den Zeitraum bis 10. November, 4 Uhr, aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben der Antragsteller im genannten Zeitraum durchzuführen, um ihre in den Streikaufrufen vom 5. November genannten Streikforderungen durchzusetzen.
Mit dem Gerichtsentscheid, den Antrag auf einstweilige Verfügung abzulehnen, stärkte das Gericht der GDL den Rücken. Die Richterin wies Berichten zufolge alle Argumente der Deutschen Bahn gegen den Streik zurück. Der Ausstand sei verhältnismäßig und verstoße nicht gegen die Friedenspflicht, wird die Richterin von „Focus Online“ zitiert. "Das ist ein Zwischensieg", sagte GDL-Chef Claus Weselsky gegenüber Medienvertretern.