Die drei jugendlichen Angeklagten, die im April einen 36-jährigen Kurden in der Ingolstädter Harderstraße beinahe zu Tode getreten hätten, kamen noch einmal mit einem blauen Auge davon
(ty) Zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung sind gestern die drei Jugendlichen verurteilt worden, die wie berichtet im April dieses Jahres einen 36-jährigen Kurden beinahe zu Tode getreten hätten. Nach den umfangreichen Zeugenaussagen hatte auch die Staatsanwaltschaft den Vorwurf vorsätzlicher Tötungsabsicht fallen gelassen und auf gefährliche Körperverletzung plädiert.
Dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmaß jenseits der zwei Jahre und somit jenseits der Bewährung war das Gericht unter der Leitung von Sibylle Dworazik also nicht gefolgt. Auch nicht den Verteidigern, die zum Teil sogar Freispruch für ihre Mandanten gefordert hatten. Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Berufung gehen wird, steht noch nicht fest. Bis dahin ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig.
Die Jugendstrafkammer hielt mit dem Strafmaß genau die Grenze ein, die eine Bewährung ermöglicht und den jungendlichen Angeklagten die Chance, nach sieben Monaten Untersuchungshaft ihre Ausbildung wieder aufzunehmen. Pädagogische Überlegungen waren also in das Urteil eingeflossen, das, wie Dworazik betonte, keinesfalls mit einem Freispruch zu verwechseln sei. Auch nach Überzeugung habe es sich um eine wüste Orgie der Gewalt gehandelt, an der das 36-jährige Opfer jedoch nicht ganz unschuldig sei. Denn das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der schwerverletzte Kurde mit dem Streit begonnen, den ersten Schlag geführt habe.
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