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Nach der Aussage des Barkeepers war der 36-jährige Kurde, der im April vor einer Bar in der Ingolstädter Harderstraße beinahe erschlagen worden wäre, erkennbar auf Ärger aus

(ty) War der 36-jährige Kurde, der am 6. April vor einer zwielichtigen Bar in der Harderstraße von drei Jugendlichen beinahe zu Tode geprügelt worden wäre, nicht ganz unschuldig an der Auseinandersetzung, die derart eskaliert war, dass jetzt zwei Türken und ein Kosovare wegen versuchten Totschlags vor Gericht sitzen?

Die Aussage des Barkeepers, der heute vor dem Landgericht seine Aussage machte, deuten zumindest in diese Richtung. Was die brutale Attacke mit dem Fuß gegen dessen Schädel nicht weniger Menschen verachtend erscheinen lässt. Und in diesen obskuren Kreisen, das gab ein anderer Zeuge heute lässig zu Protokoll, gibt es sogar recht „amüsante“ Begriffe dafür, wenn man einem anderen Menschen mit dem Fuß mit aller Gewalt gegen den Kopf tritt: Das nämlich ist ein „Christiano-Ronaldo-Schuss“.

Dieser Zeuge indes hatte zwar den „Kick“ gesehen, nicht aber, ob er getroffen hat. Das jedenfalls sagte er heute aus. Vor der Polizei hatte er im April noch zu Protokoll gegeben, dass er sehr wohl gesehen habe, wie die Kopf des getroffenen 36-Jährigen nach hinten flog und der dann regungslos liegen blieb.

Der Zeuge will laut seiner heutigen Aussage versucht haben, den Streit zu schlichten. Aber „passiert ist passiert“, relativierte er die brutale Tat als beinahe schicksalhafte Alltäglichkeit. Und mit einer Gerichtsvorladung nimmt er es offenbar auch nicht so genau. Denn er musste heute von der Polizei vorgeführt werden, weil er seine Vorladung schon einmal „total vergessen“ hatte. Immerhin konnte er den angeklagten Kosovaren noch als Haupttäter identifizieren.

Seine Aussage und die Nachfragen der Staatsanwaltschaft ob der offensichtlichen Diskrepanzen zwischen der polizeilichen im April und der heutigen Aussage vor Gericht führte dann auch noch zu einem hörenswerten Scharmützel zwischen einem der Verteidiger und der Staatsanwältin, der er vorwarf, die deutsche Sprache nicht zu beherrschen, obschon offenbar selbst kaum in der Lage, zwischen Dativ und Akkusativ zu unterscheiden. Denn wer dem Zeugen und dessen Aussage „Ich weiß nicht ob er gegen Kopf oder dem Schulter getreten hat“ perfektes Deutsch attestiert, braucht sich über richtig verwendete Konjunktive auch keine mehr Gedanken machen.

Interessanter als die Wortgefechte der Juristen indes war dann die Aussage des Barkeepers, der das Opfer relativ gut kannte und ihm eine gewisse „aufbrausende Art“ attestierte. Zweimal hatte demnach der 36-Jährige an jenem Abend bereits im Lokal verbalen Stress. Einmal mit einer Frau, die ihm vorwarf, er rieche unangenehm nach Essen. Und dann mit dem späteren Täter, wobei es angeblich um die unterschiedlichen Staatszugehörigkeiten ging.

Der Punkt aber war, dass der Barkeeper gemerkt haben will, dass irgendetwas in der Luft lag. Deswegen habe er, als die jugendlichen Angeklagten des Lokales verwiesen worden waren, dem späteren Opfer noch ein Gratisbier ausgegeben, um es zu bewegen, nicht mit den vier besoffenen Jugendlichen aus dem Lokal zu gehen.

Der 36-jährige Kurde habe aber, nachdem er bezahlt und gemerkt hatte, dass die vier das Lokal verlassen, sein Freibier stehen lassen und sei ebenfalls nach draußen gegangen. „Ich glaube, er wollte es drauf ankommen lassen“, meinte der Barkeeper, „er ist selber Schuld.“ Und später nach seiner Genesung habe der Kurde ihm bei einem neuerlichen Besuch in dem Lokal sogar erzählt, dass er die vier schon vermöbelt hätte, wäre er nicht betrunken gewesen.

Im Licht dieser Aussage erscheint es sogar wahrscheinlich, dass der Kurde der erste war, der irgendwie zugeschlagen hat. Ob die Tatsache, dass er 36-Jährige den Streit offenbar gesucht hatte und eventuell zuerst handgreiflich geworden war, allerdings bei der Bewertung der Tat dazu führt, dass das Gericht von versuchtem Totschlag absieht, bleibt abzuwarten. 

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