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Ein 43-Jähriger legte gestern nach einem Unfall im Kreis Freising ein merkwürdiges Verhalten an den Tag – ob seine Version der Geschichte stimmt, soll nun ein Gutachten klären

(ty) Eine seltsame Verhaltensweise hat ein 43-Jähriger gestern im Kreis Freising an den Tag gelegt. Er demolierte beim Ausparken ein anderes Auto, begutachtete die Schäden, fuhr aber erst einmal nach Hause, um einen Zettel zu holen. An dem beschädigten Wagen hinterließ er dann, zur Unfallstelle zurückgekehrt, seine Personalien. Anschließend kehrte er wieder heim und trank dort angeblich ein paar Schnäpse gegen den Ärger. Den Unfall meldete er erst knapp zwei Stunden später doch noch bei der Polizei. Als die Beamten daraufhin bei ihm vorbeischauten, hatte der 43-Jährige beinahe 1,4 Promille intus. Die Frage ist nun: War er wegen der nach dem Crash getrunkenen Schnäpse so betrunken oder hatte er zum Unfallzeitpunkt schon getankt? 

Gestern gegen 16.45 Uhr parkte der 43-jähriger Renault-Fahrer in der Echinger Frühlingstraße aus. Dabei touchierte er mit dem rechten hinteren Stoßstangeneck seines Clio die linke hintere Tür eines A-Klasse-Mercedes. Der Verursacher nahm den Anstoß wahr und nahm die Schäden von rund 500 Euro an seinem sowie von etwa 1000 Euro an dem fremden Auto auch in Augenschein. Nachdem er aber keinen Zettel in seinem Pkw hatte, fuhr er zu seiner Echinger Wohnung. Dort schrieb er seine Personalien auf ein Blatt Papier, begab sich wieder zur Unfallstelle, klemmte es unter den Scheibenwischer des Mercedes und trank sich anschließend daheim mit Schnaps seinen Unfallfrust von der Seele.

Erst gegen 18.30 Uhr meldete er den Unfall dann der Einsatzzentrale der Münchner Polizei. Wenig später bekam er Besuch von Beamten der Inspektion Neufahrn, die er mit einer Alkoholfahne empfing. Beim obligatorischen Alko-Test brachte der 43-Jährige es auf knapp 1,4 Promille, woraufhin sein Führerschein sichergestellt wurde und er sich einer Blutprobe beim flugmedizinischen Dienst am Münchner Airport unterziehen musste. Gegen den Mann wird nun wegen Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung ermittelt, wie ein Polizeisprecher mitteilt. Ein Rechtsmediziner werde mit einem „Rückrechnungsgutachten“ beauftragt, um festzustellen, ob der Renault-Fahrer zur Unfallzeit nüchtern war oder ob die Geschichte mit den nach dem Crash getrunkenen Schnäpsen nur eine Schutzbehauptung war.


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