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Im Pfaffenhofener Rathaus weist man aber auf die Schneeräum-Pflicht der Anlieger hin – die gilt übrigens auch, wenn man vor dem Haus gar keinen Gehweg hat. 

(ty) Im Pfaffenhofener Rathaus beschweren sich immer wieder Bürger, weil ihre Straßen oder Gehwege nicht geräumt sind. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wohnstraßen nicht geräumt und gestreut werden. Der Winterdienst konzentriere sich vielmehr darauf, die für den Verkehrsfluss wichtigsten Straßen zu räumen und zu streuen, wie uns auf Nachfrage erklärt wurde. Gehwege werden von der Stadt grundsätzlich nicht geräumt – außer freilich vor städtischen Gebäuden wie Schulen.

Die Stadtverwaltung weist deshalb erneut auf die Schneeräum-Pflicht der Anlieger hin. Die gilt übrigens auch, wenn man vor seinem Anwesen – wie etwa in den besagten Wohnstraßen – gar keinen Gehweg hat. Dann ist ein entsprechender Streifen am Straßenrand freizumachen.

„Die Anwohner der Straßen werden gebeten, die Gehwege von Schnee und Eis zu räumen (zirka einen Meter breit), damit Fußgänger hier gefahrlos gehen können“, fasst man im Rathaus zusammen. Und zur Erläuterung wird mitgeteilt: Die Verpflichtung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter ergebe sich aus der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 17. Februar 2006, die auch auf der städtischen Homepage eingesehen werden kann. „Darin ist auch geregelt, dass – sollte kein Gehweg vorhanden sein – grundsätzlich ein entsprechend breiter Streifen am Straßenrand von Schnee und Eis zu räumen ist.“


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