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Für weite Teile der Gemeinde Pörnbach gilt bis auf Weiteres das Abkochgebot

(ty) Das Trinkwasser im Bereich Pörnbach, Maushof, Ober-/Unterkreuth und Raitbach weist bakterielle Verunreinigungen auf. Das teilt die Gemeindeverwaltung mit und weist auf das erlassene Abkochgebot hin. Außerdem wird den den Bürgern geraten, folgende Anweisungen des Gesundheitsamts zu befolgen:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

  • Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
 


 Bei Fragen können sich die Bürger direkt an Bürgermeister Helmut Bergwinkel wenden; Telefon 01 76 – 80 41 46 69. Aktuelle Infos aus der Gemeindeverwaltung finden Sie hier.


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