Zum 29. Mal ruft der Landkreis Pfaffenhofen den Maibaum-Wettbewerb aus und vergibt Geldpreise – hier erfahren Sie alles über die Teilnahme
(ty) Bereits zum 29. Mal findet heuer der Maibaum-Wettbewerb im Landkreis Pfaffenhofen statt. Teilnehmen können wieder alle Ortsgemeinschaften und Vereine, die zum 1. Mai einen Maibaum aufstellen. In den Gemeinden offiziell mit Hilfe von hauptamtlichen Kräften aufgestellte Exemplare werden allerdings nicht bewertet, wie das Landratsamt mitteilt.
Die Jury besteht aus Roland Gronau (Kreisheimatpfleger), Heribert Reiter (Leiter des Heimatmuseums Pfaffenhofen), Christoph Pinzl (Leiter des Deutschen Hopfenmuseum), Heinz Huber (Geschäftsführer des Kreisverbands für Gartenbau und Landschaftspflege) und wird jeweils die schönsten Maibäume in den beiden Kategorien „naturbelassen“ und „weiß-blau“ prämieren. Um die Chancen auf einen der vorderen Plätze für alle Bewerber zu erhöhen, werden die jeweils Erstplatzierten der vergangenen beiden Jahre nicht in die Bewertung mit aufgenommen, heißt es aus dem Landratsamt.
Der schönste Maibaum in der Kategorie weiß-blau wurde im vergangenen Jahr nach Meinung der Jury in Holzhausen in der Gemeinde Schweitenkirchen aufgestellt.
Der Landkreis stiftet für die jeweils drei schönsten Bäume der Kategorien Gutscheine in Höhe von 300, 200 und 100 Euro. „Damit wollen wir einen Beitrag zur Brauchtumspflege leisten und den ehrenamtlichen Einsatz der Maibaumaufsteller anerkennen“, sagt Landrat Martin Wolf (CSU). Besonderes Augenmerk werde bei der Bewertung durch die Jury auf folgende Kriterien gelegt:
- Standort (zentraler Punkt im Ort, zum Beispiel neben Gasthaus oder Kirche)
- Gesamteindruck
- Grünschmuck
- Gestaltung der Tafeln und Figuren
- Anordnung der Fahnen: oben weiß, unten blau
- Maibaumspruch (möglichst keine Standardsprüche, sondern ortsbezogene Reime)
- Gestaltung des Sockels (Natursockel oder verblendeter Eisensockel)
- Brauchtum und Gemeinschaftsveranstaltung beim Aufstellen
Die Vereine und Dorfgemeinschaften, die sich an dem Wettbewerb beteiligen wollen, können sich bis 24. April im Büro des Landrats telefonisch unter der Nummer (0 84 41) 27 – 3 94 sowie per Fax an (0 84 41) 27 – 13 39 4 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden. Dabei sind der Verein mit Ansprechpartner, Ort und Zeitpunkt der Aufstellung, die Kategorie (naturbelassen oder weiß-blau) und etwaige Brauchtumsveranstaltungen anzugeben.