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Die Tierrechtsorganisation Peta zeigt reihenweise Fischer an – aktuelle Fälle aus Riedenburg und Geisenfeld

Von Tobias Zell

Der Vorsitzende Helmut Simon versteht die Welt nicht mehr. Schon seit Jahren veranstaltet der Riedenburger Fischereiverein im Frühjahr ein Hegefischen, am Ende wird dann der Fischerkönig gekürt. 36 Teilnehmer waren diesmal dabei. Gegen sie alle wurde ebenso Anzeige erstattet wie gegen Vereinschef Simon selbst. Dahinter steht die Tierrechtsorganisation Peta. Die sieht nämlich einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Tötung der Fische „erfolgte ohne einen gerechtfertigten Grund“, findet Peta und droht schon mit weiteren Anzeigen.

Aus demselben Grund erstattete Peta auch Anzeige gegen zwei Angler aus Geisenfeld, die Mitte Mai einen rund 2,40 Meter großen Wels im Soller-Weiher in Ilmendorf an Land gezogen hatten. Das Tier war nach Angaben der Angler aufgrund seines Alters nicht zu Nahrungszwecken zu gebrauchen. Und damit tritt wieder Peta auf den Plan: „Das Angeln und Töten von Fischen aus anderen Gründen als dem Nahrungserwerb verstößt gegen das Tierschutzgesetz“, sagt Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin bei Peta. „Der Wels wurde in Ilmendorf nur aufgrund seiner imposanten Größe gefangen“, behauptet sie. Der schätzungsweise etwa 35-jährige Fisch ist laut Statistik der Angelzeitschrift „Blinker“ der größte jemals in Deutschland gefangene seiner Art.

Die Anzeigen in beiden Fällen landeten bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Das bestätigte Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter heute auf Anfrage unserer Zeitung. Der Fall Geisenfeld liegt aber indes bereits bei den Akten. Hier wurden keine Ermittlungen aufgenommen, sagt Walter. Es handle sich hier „offensichtlich um keine Straftat“. Man müsse ja einen Weiher auch bewirtschaften dürfen.

Walter bestätigte auch den Eingang der Anzeigen im Zusammenhang mit dem Riedenburger Hegefischen. Der Fall sei zurzeit in Bearbeitung, sagt er, und es werde geprüft, wie in der Sache weiter verfahren wird. Bei dem Hegefischen gingen laut Simon sechs, sieben Brachsen und ein Waller mit 65 Zentimeter an den Haken. „Die Fische wurden fachgerecht gefangen, getötet und zerlegt, aber ganz bestimmt nicht gequält“, betont Vereinschef Simon. Bei dem Hegefischen seien ja viele Jungfischer dabei, da gehe es ja gerade auch um die Ausbildung. Im übrigen seien die Fische eben nicht zum Spaß, sondern sehr wohl zum Verzehr gefangen worden, so Simon. „Der Fisch wurde eingefroren und soll beim Christkindlmarkt als Fischsuppe verkauft werden.“

Peta indes droht schon mit weiteren Anzeigen. Man werde alles zur Anzeige bringen, was mit Königsfischen oder Prämien zu tun habe, betont Breining und sorgt damit für Verunsicherung in der Region. Denn viele Fischereivereine planen ähnliche Veranstaltungen wie die in Riedenburg. Ihre Informationen bezieht die Tierrechtsorganisation Peta unter anderem aus Lokalzeitungen.  „Und wir haben gute Informanten auch in Fischerkreisen“, sagt die Meeresbiologin.

Die Zeitschrift „Blinker“ veranstaltet zum Beispiel alljährlich den Wettbewerb „Angelmasters“: Zwölf Monate lang werden möglichst große beziehungsweise schwere Fische von den Teilnehmern gefangen und mit entsprechendem Nachweisfoto gemeldet. Je größer der Fisch, desto mehr Punkte erhalte der Angler, so Peta. Am Jahresende werden die Bestplatzierten ermittelt und in der Zeitschrift vorgestellt. Peta hat nach eigenen Angaben im März dieses Jahres Strafanzeige gegen mehr als 3 000 Teilnehmer des Wettbewerbs 2012 erstattet. „Das Töten von Fischen als ‚Freizeitbeschäftigung‘ und ‚Sportveranstaltung‘ zu klassifizieren, ist herzlos und gegen das Tierschutzgesetz“, sagt Meeresbiologin Tanja Breining von Peta.

 „Die Meeresbiologin soll sich ums Meer kümmern, aber nicht ums Altmühltal“, schimpft Helmut Simon. „Wir hegen und pflegen – bei uns werden keine Fische gequält.“ Überhaupt seien es doch Fischer, Jäger und Bauern, die am meisten zur Hege und Pflege beitragen würden. Nach der ersten Aufregung sieht Simon der ganzen Sache schon wieder gelassener entgegen. Der niederbayerische Fischereiverband habe ihm erklärt, dass auf Basis entsprechender Verordnungen und Gesetze ein solches Hegefischen oder Gemeinschaftsfischen sehr wohl veranstaltete werden dürfe. Und der Landesfischereiverband habe ihm mitgeteilt: „Ärgern Sie sich nicht. 


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