Auf Geräten mit Android-Betriebssystem tauchen vermehrt Bildschirm-Einblendungen auf, die zur Zahlung auffordern und das Handy erst einmal unbrauchbar machen – wichtige Hinweise zur Sicherheit
(ty) Angesichts von aktuell vermehrten Fällen, bei denen eine bestimmte Schadsoftware auftaucht, die das Gerät erst einmal unbrauchbar macht, rät die Polizei, auch verstärkt auf die Sicherheit von Smartphones zu achten, und gibt weitere wichtige Hinweise.
Eine 39-jährige Münchnerin hatte auf ihrem Samsung-Smartphone mit Android-Betriebssystem eine neue Spiele-App installiert und noch kurz an dem Gerät gespielt. Nach einem Neustart zeigte das Display dann aber eine Fehlermeldung an und ließ sich nicht mehr regulär verwenden. Im Inhalt der Meldung wurde die Münchnerin angeblich vom Bundeskriminalamt (BKA) aufgefordert, 100 Euro mittels eines Zahlungsdienstleisters zu übermitteln, damit ihr Gerät wieder freigeschaltet wird. Ähnliches passierte einem 15-jährigen Münchner mit seinem HTC-Gerät, ebenfalls mit Android-System. Während des Surfens im Internet wurde er aufgefordert, eine App zu installieren, kurz darauf erschien auch bei ihm die oben genannte Bildschirmanzeige. Hier ein Beispiel einer solchen Anzeige.
Beispiel-Screenshot einer Bildschirmanzeige. Quelle: Polizei München
„Der Inhalt der Meldung ist natürlich frei erfunden“, erklärt die Polizei und betont: „Weder ist das BKA dafür verantwortlich, noch wird das Gerät durch die Zahlung wieder freigeschaltet. Es handelt sich vielmehr um eine von Kriminellen entwickelte Schadsoftware.“ Das Phänomen, das bereits im Bereich von Windows-PCs unter dem Namen Scare- oder Ransomware bekannt ist – da es dem Nutzer wahlweise Angst einflößen soll (scare) oder ein Lösegeld (ransom) erpresst –, breite sich nun vermehrt im Bereich der Smartphones aus.
Die Polizei rät deshalb, auch verstärkt auf die Sicherheit von Smartphones zu achten. „Dazu gehören im Bereich von Android-Geräten unter anderem die Installation einer geeigneten Antiviren-Software sowie das Deaktivieren der Option zur Installation von Apps aus unbekannten Quellen.“
Wichtig in diesem Zusammenhang ist laut Polizei zu wissen, dass Google für Geräte mit dem Betriebssystem Andorid 4.3 (Jelly Bean) oder älter keine Updates zum Standard-Internetbrowser (in der Regel durch eine blaue Weltkugel dargestellt) mehr bereitstellt. Die Verwendung dieses Browsers könne also auf Geräten mit älteren Android-Versionen zum Sicherheitsrisiko werden. Es empfehle sich daher, einen anderen Browser, der noch mit Updates versorgt wird, zu installieren und als Standard einzurichten.
Wenn es dennoch zur Infektion des eigenen Smartphones gekommen ist, sollte grundsätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Danach helfe zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Gerätes in der Regel nur ein Zurücksetzen auf den Werkszustand. „Da hierdurch alle Daten auf dem Gerät verloren gehen, lohnt es sich, auch beim Smartphones regelmäßig Sicherungskopien vorzunehmen“, so ein Polizeisprecher.