Drei städtische Einrichtungen sind vom Ausstand betroffen – hier lesen Sie alle wichtigen Informationen
(ty) Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat für Mittwoch, 20. Mai, bis Freitag, 22. Mai, Streiks angekündigt, die auch die Stadt Pfaffenhofen betreffen. Der Dienstbetrieb einiger kommunaler Kitas und Kindergärten ist eingeschränkt, wie soeben aus dem Rathaus mitgeteilt wurde. Folgende Einrichtungen werden den Angaben zufolge tageweise bestreikt:
- Kindertagesstätte St. Elisabeth am Donnerstag, 21. Mai
- Kindertagesstätte St. Andreas am Freitag, 22. Mai
- Kindertagesstätte Ecolino am Freitag, 22. Mai
Die Stadt bittet um Verständnis, falls es aufgrund des Streiks zu Beeinträchtigungen kommt. Die Eltern der Kinder, die die betroffenen Kitas besuchen, sollten sich bei Fragen direkt mit der Einrichtungsleitung in Verbindung setzen oder Kontakt zum Sachgebiet „Familie und Soziales“ im Rathaus aufnehmen. Die entsprechenden Telefonnummern bei der Stadtverwaltung lauten (0 84 41) 78-193, 78-126, 78-191 oder 78-2052.
Zur weiteren Information hat die Stadtverwaltung Antworten zu den wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit dem Streik zusammengestellt, die wir nachfolgend im Wortlaut veröffentlichen.
Was machen die städtischen Kitas mit Eltern und Kinder, die die Streiknachricht nicht bekommen haben und am Streiktag vor der Kita stehen?
Bereits im Vorfeld informiert die Stadt Pfaffenhofen die Eltern über die Einrichtung mit einem Brief beziehungsweise einen Aushang. Sollte es trotzdem vorkommen, dass Eltern am Tag des Streiks mit ihren Kindern vor einer geschlossenen Einrichtung stehen, können die Kinder nicht aufgenommen werden.
Muss die Stadt eine Notbetreuung gewährleisten?
Die Stadt Pfaffenhofen muss keine Notbetreuung gewährleisten, bemüht sich aber in begründeten Notfällen, eine Betreuung zu ermöglichen.
Für Krippenkinder und Inklusionskinder wird keine Notbetreuung gewährleistet.
Es gelten die üblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung.
Wie ist der Übergang zur Noteinrichtung organisiert? Müssen andere städtische Einrichtungen „Notkinder“ aufnehmen? Welche Anweisungen haben Sie dazu?
Die Stadt Pfaffenhofen hat den Eltern empfohlen, sich im Falle einer Schließung zusammen zu tun, um abwechselnd die Kinder zu betreuen. In Notfällen sollen Eltern bei der Stadt Pfaffenhofen – Sachgebiet Familie und Soziales – nachfragen, ob eine Notbetreuung im Einzelfall angeboten werden kann. Andere städtische Einrichtungen dürfen andere Kinder nur aufnehmen, wenn das Formular „Kooperation“ der Stammeinrichtung vorgelegt werden kann.
Was passiert mit den Betreuungs- und Essensgeldern?
Das Besuchsgeld wird für einen Streiktag gemäß der Gebührensatzung nicht gemindert, bei länger andauernden Streiks wird das Besuchsgeld anteilig zurückerstattet. Ein Essensgeld fällt für die geschlossenen Tage nicht an.
Welche Kommunikationsformen für Kita-Eltern hinsichtlich des Streiks empfiehlt die Stadt ihren Mitarbeitern?
Die Stadt Pfaffenhofen stellt allen Einrichtungen eine einheitliche Elterninformation zur Verfügung. Zudem werden die wichtigsten Elternfragen beantwortet und im Internet veröffentlicht.
Können Eltern private Betreuungsangebote in den Räumen der städtischen Kitas organisieren?
Aus Haftungsgründen können Eltern ihre Kinder nicht in den Räumen der Kindertageseinrichtung betreuen.
Könnten Eltern auch eines Morgens ohne vorherige Ankündigung vor einer geschlossenen Kindertageseinrichtung stehen, weil das Personal einem kurzfristigen Streikaufruf folgt?
Grundsätzlich ist dies nach Streikrecht nicht auszuschließen, die Stadt Pfaffenhofen bemüht sich jedoch, die Informationen von den Gewerkschaften im Vorfeld zu erhalten. Die Eltern werden gebeten, sich über die Medien zu informieren und gegenseitig aktuelle Meldungen auszutauschen.