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Die Brutsaison der Uferschwalben und Bienenfresser hat begonnen – Naturschutzbehörden bitten deshalb um besondere Rücksicht

(ty/zel) Ende April begann für die Uferschwalbe und den Bienenfresser wieder die Brutsaison. Mangels natürlicher Steilufer nisten die seltenen Vögel zunehmend auch in Sand- und Kiesgruben, zum Beispiel im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Aber auch im Kreis Pfaffenhofen, zum Beispiel in den Uferbereichen im Feilenmoos, wie auf Anfrage unserer Zeitung aus dem Landratsamt bestätigt wird. Um die gefiederten Höhlenbrüter nicht zu vertreiben, bitten die Unteren Naturschutzbehörden der beiden Landkreise alle Mountainbiker, Spaziergänger sowie Sand- und Kiesgrubenbesitzer, in diesem Zeitraum die Brutkolonien der Vögel nicht zu stören.

Nachdem sie den Winter in Afrika verbracht haben, zieht es die Uferschwalbe und den Bienenfresser zu Beginn der Brutsaison wieder nach Süd- und Mitteleuropa. „Ursprünglich gruben die Vögel ihre langen Brutröhren in die Steilufer und Abbruchstellen von Bächen und Flüssen. Da jedoch durch Regulierungs- und Baumaßnahmen die natürlichen Uferbereiche der Flüsse verloren gehen, werden zunehmend auch Steilwände in Sand- oder Kiesgruben besiedelt“, erklärt ein Sprecher des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.

Eine Uferschwalbe am Eingang ihrer Brutröhre in einer Sandwand. 

So finden sich zum Beispiel in den Sandgruben im Gemeindegebiet Burgheim und Ehekirchen einige Brutkolonien dieser geschützten Tiere. Aber auch in den Kiesgruben des Donautals nisten sich die Uferschwalbe und der Bienenfresser gerne ein. Im Landkreis Pfaffenhofen sind es vor allem die Uferschwalben, die es an die Uferbereiche im Feilenmoos zieht. Deshalb wird auch in diesem Bereich um besondere Rücksichtnahme gebeten. Die Besitzer der Kiesweiher in dieser Region werden von der Kreisbehörde sogar eigens angeschrieben und informiert, wie Landratsamt-Sprecher Karl Huber im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt.

„Leider werden die Gebiete oftmals durch Motocross-Fahrer, Mountainbiker und Spaziergänger beeinträchtigt und somit auch die letzten geeigneten Brutgebiete der Vögel beeinträchtigt“, heißt es aus dem Neuburger Landratsamt. Doch schon eine geringe Ruhestörung könne die Höhlenbrüter ein für alle Mal aus ihren Brutröhren vertreiben.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher alle Freizeitsuchenden, die Abbaugruben in der Brutzeit von Ende April bis August nicht zu betreten. Kies- und Sandgrubenbesitzer würden darauf hingewiesen, dass ein Abbau der Steilwände, in denen die Vögel nisten, nicht zulässig sei und dass die Gruben in dieser Zeit abgesperrt werden sollen.


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