Stadtrat und Stadtverwaltung geben sich alle Mühe, eine Self-Storage-Anlage in Pfaffenhofen zu verhindern – doch offenbar wird bei allem Eifer mit zweierlei Maß gemessen
Von Tobias Zell
Im Pfaffenhofener Gewerbegebiet Kuglhof gelten gestalterisch durchaus strenge Regeln. Unter anderem, was die Begrünung oder die Gestaltung von Fassaden angeht. Das bekam zum Beispiel die „Mein-Lagerplatz24 GmbH“ von Geschäftsführer Michael Heinzinger aus Scheyern zu spüren. Die wollte vor den Toren der Stadt eine so genannte Self-Storage-Anlage errichten. Auf gut Deutsch: Es sollten zahlreiche nagelneue Container aufgestellt und dann an Privat- und Firmenkunden vermietet werden, die Lagerflächen brauchen. Der Stadtrat winkte damals ab – aus ästhetischen Gründen. Denn mit der Idee, dass dort viele Container stehen, wollte man sich gar nicht anfreunden. Bemerkenswert ist allerdings, dass sich in dem Gewerbegebiet dennoch mehrere Container finden – und zwar von anderen Unternehmen. Auf diesen Missstand will Stadt nun reagieren.
Aber zurück zu der geplanten Self-Storage-Anlage am Kuglhof. Zunächst sah es danach aus, als sei das Vorhaben von Heinzinger nicht zu verhindern. Doch die Kommunalpolitiker wollten die Container nicht und brachten deshalb eine so genannte Veränderungssperre auf den Weg. Die trat – betont Heinzinger – dann auch schon in Kraft, während man im Landratsamt noch seinen Bauantrag prüfte. Das war im Sommer vergangenen Jahres. Für Heinzinger ist der Fall klar: „Im Landratsamt wurde unser Antrag, der – wie uns mitgeteilt wurde – genehmigungsfähig war, so lange liegen gelassen, bis die Veränderungssperre in Kraft getreten war.“
Im April dieses Jahres sei Heinzinger dann aus der Kreisbehörde mitgeteilt worden, dass sein Antrag nicht genehmigungsfähig sei. „Es wurde auch angeregt, dass wir ihn zurücknehmen sollten“, berichtet er im Gespräch mit unserer Zeitung. Tat er aber nicht. Sein Anwalt sei nämlich noch mit der Sache befasst. Heinzingers Vorwurf: „Die Veränderungssperre wurde extra auf den Weg gebracht, um ganz gezielt unser Vorhaben zu verhindern.“ Differenzierter drückt das sein Anwalt aus, der in einem unserer Redaktion vorliegenden, zwölfseitigen Schreiben an das Landratsamt außerdem ausführt, dass seiner Ansicht nach der Bauantrag nicht unter Verweis auf die Veränderungssperre abgelehnt werden darf – weil die Ende Juli 2014 beschlossene Veränderungssperre unwirksam sei. Und zwar aus mehreren Gründen, wie ausführlich erläutert wird.
Container sind am Kuglhof – zumindest in dieser Optik – eigentlich unerwünscht, dennoch stehen einige herum. Im Rathaus weiß man davon.
Heinzinger wundert sich außerdem, dass – ebenfalls im Kuglhof – die Kommunalpolitiker dem Ansinnen eines anderen Unternehmens auf Errichtung einer Lagerhalle zum Zwecke einer Self-Storage-Anlage im vergangenen September einstimmig das Einvernehmen erteilt haben. Hier habe das Gremium sogar mehrere Befreiungen von den aufgestellten Regeln abgesegnet, wie Heinzinger in Erfahrung gebracht hat – unter anderem eine Baugrenz-Überschreitung und die Nutzung von Grünflächen als Verkehrsfläche.
Heinzinger hat sich inzwischen eine Alternative überlegt – und zwar in Form eines neuen Standorts. Im Interpark bei Ingolstadt kaufte man nach eigenen Angaben gut 5200 Quadratmeter; und dort soll nun die zunächst in Pfaffenhofen geplante Self-Storage-Anlage entstehen. Die Genehmigungen habe man hier schnell erhalten, betont der Geschäftsführer. Rund 300 Container sollen im Interpark aufgestellt werden; kürzlich war Baubeginn.
Vom Tisch ist der Standort Pfaffenhofen für Heinzinger damit aber nicht. Denn zum einen lässt er ja juristisch prüfen, ob von Seiten der Behörden in Zusammenhang mit seinem Vorhaben im Kuglhof alles korrekt gelaufen ist beziehungsweise ob er möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz hat. Und außerdem unternahm seine Firma noch einen zweiten Anlauf, um in Pfaffenhofen eine Self-Storage-Anlage mit Containern zu errichten: am Martin-Binder-Ring.
Container dieser Art sind am Kuglhof eigentlich unerwünscht, dennoch stehen einige herum. Die Stadtverwaltung prüft das bereits.
Doch wenn es nach der Stadt Pfaffenhofen geht, dann dürfen auch dort keine Seecontainer – 32 hätten es hier werden sollen – aufgestellt werden. Die einzelnen Container wären etwas mehr als sechs Meter lang, gut 2,40 Meter breit und 2,60 Meter hoch gewesen. Aber der zuständige Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verweigerte dem Antrag, wie berichtet, einhellig das Einvernehmen und folgte damit dem Vorschlag der Stadtverwaltung. Zu entscheiden hat letztlich auch in diesem Falle das Landratsamt – doch es ist kaum davon auszugehen, dass man dort anderes befinden wird. Die Stadtverwaltung hatte jedenfalls ausgeführt, dass die Self-Storage-Anlage wegen der Container den gestalterischen Festsetzungen des in diesem Bereich geltenden Bebauungsplans widerspricht.
Stadtbaumeister Gerald Baumann erklärte allerdings, dass es am Martin-Binder-Ring theoretisch möglich wäre, dass der Bauherr die Stahl-Container einhaust, um damit den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans gerecht zu werden. Doch davon wollte das Gremium überhaupt nichts wissen. „Wenn’s uns im Kuglhof nicht gefallen hat, dann hier erst recht nicht“, sagte Max Hechinger (FW). Da stimmte Bürgermeister Thomas Herker (SPD) zu: „Schön wird’s auch mit Einhausung nicht.“ Franz Schmuttermayr (CSU) verwies auf die eindeutige Empfehlung der Verwaltung, hier das Einvernehmen zu verweigern, und schloss sich dieser an. Einhausung hin oder her – Schmuttermayr & Co. winkten ab.
Damit war Heinzinger zum zweiten Mal abgeblitzt – aktuell am Martin-Binder-Ring und zuvor am Kuglhof. Er fragt sich allerdings ganz offen, warum denn eigentlich am Kuglhof so viele Container stehen, wenn die doch laut Bebauungsplan dort gar nicht erlaubt sind. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Fakt ist jedenfalls: In dem Gewerbegebiet, wo ja so strenge Regeln gelten, findet man ohne großes Suchen auf verschiedenen Grundstücken gleich mehrere Container.
Solche Container sind am Kuglhof eigentlich unerwünscht, dennoch stehen einige herum. Obwohl das laut Stadtverwaltung nicht dem Bebauungsplan entspricht.
Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt Stadtjurist Florian Erdle, „dass solche Container nicht dem Bebauungsplan entsprechen“. Der Missstand ist im Rathaus auch bekannt. Und nicht nur das: „Wir prüfen das bereits“, sagt Erdle. Es ist also durchaus möglich, dass einige der Grundstücksbesitzer, die sich momentan am Kuglhof mit Containern behelfen, demnächst Besuch oder Post von der Stadtverwaltung bekommen – und zwar vermutlich nicht, um ihnen mitzuteilen, dass alles in Ordnung ist. Vielmehr steht zu erwarten, dass die Stadt auf den Bebauungsplan verweist und die Entfernung der unerwünschten und offenbar auch unerlaubten Container verfügt. Das hilft zwar Heinzinger nicht weiter – wäre aber zumindest gleiches Recht für alle.
Heinzinger liegt derweil ein Schreiben aus dem Landratsamt vor, in dem bezüglich des Vorhabens am Martin-Binder-Ring festgestellt wird, „dass zur weiteren Prüfung des Antrags noch Unterlagen benötigt werden beziehungsweise Umplanungen erforderlich sind“. Unter anderem soll er Angaben zu den Eigentümern von sieben Nachbar-Grundstücken liefern, die Breite der Zufahrten umplanen, einen Freiflächengestaltungsplan vorlegen. Und nicht zuletzt wird darauf verwiesen, dass das Vorhaben „nicht im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans“ steht – wie ja auch die Stadtverwaltung erklärt hatte. Da geht es unter anderem um die Farbe und Gestaltung der Container-Dächer. Und um die Fassadengestaltung – denn die hat laut Bebauungsplan in Form von verputzten, gestrichenen Wandflächen oder mit senkrechter Holzverschalung zu erfolgen.
Man wolle sich nun mit dem Landratsamt in Verbindung setzen, erklärt Heinzinger, um die noch gewünschten Unterlagen nachzureichen. Und was die geforderte Fassadengestaltung angehe, da sei man durchaus aufgeschlossen und flexibel. Beerdigen will die „Mein-Lagerplatz24 GmbH“ den Standort Pfaffenhofen jedenfalls nicht.
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