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Im Martin-Binder-Ring wollte eine Firma eine Selfstorage-Anlage mit 32 Seecontainern errichten – aber der Pfaffenhofener Bauausschuss winkte einhellig ab 

(zel) Wenn es nach der Stadt Pfaffenhofen geht, dann werden am Martin-Binder-Ring keine 32 Seecontainer aufgestellt. Der zuständige Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verweigerte in seiner heutigen Sitzung soeben einem entsprechenden Bauantrag der „Mein-Lagerplatz-24-GmbH“ einhellig das Einvernehmen und folgte damit dem Vorschlag der Stadtverwaltung. Zu entscheiden hat letztlich das Landratsamt als Genehmigungsbehörde; doch es ist kaum davon auszugehen, dass der Landkreis anders befinden wird. Die Stadtverwaltung hatte ausgeführt, dass das Vorhaben den gestalterischen Festsetzungen des in diesem Bereich geltenden Bebauungsplans widerspricht.

Einen ähnlichen Bauantrag hatte es bereits einmal für ein Areal im Kuglhof gegeben; doch auch damals schob die Stadtpolitik einen Riegel vor. Stadtbaumeister Gerald Baumann erklärte, dass es im aktuellen Fall theoretisch möglich wäre, dass der Bauherr die Stahl-Container einhaust, um damit den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans gerecht zu werden. Doch davon wollte das Gremium überhaupt nichts wissen. „Wenn’s uns im Kuglhof nicht gefallen hat, dann hier erst recht nicht“, sagte Max Hechinger (FW). Da stimmte Bürgermeister Thomas Herker (SPD) zu: „Schön wird’s auch mit Einhausung nicht.“ Franz Schmuttermayr (CSU) verwies auf die eindeutige Empfehlung der Verwaltung, hier das Einvernehmen zu verweigern, und schloss sich dieser klipp und klar an. Einhausung hin oder her – Schmuttermayr winkte ab.

Die „Mein-Lagerplatz-24-GmbH“ hat die Genehmigung zur Errichtung einer so genannten Selfstorage-Anlage mit 32 Seecontainern am Martin-Binder-Ring 17 beantragt. Die einzelnen Container wären nach den Erläuterungen der Stadtverwaltung etwas mehr als sechs Meter lang, gut 2,40 Meter breit und 2,60 Meter hoch. Der Bauherr plane, die Seecontainer zur Anmietung für Gewerbe- und Privatpersonen aufzustellen. In der Betriebsbeschreibung werde ausgeführt, dass im Regelfall die Lagermöglichkeiten überwiegend tagsüber von den Mietern eingeräumt werden. Die Anlieferung erfolge mit Pkw und vereinzelt mit Kleintransportern. Es sei mit vier bis fünf Fahrzeugen täglich zu rechnen. Nach der ersten Belegung dieser Selfstorage-Anlage sei überwiegend nur noch bei Mieterwechsel Bewegungsverkehr zu erwarten, hieß es.

Aus diesem Vorhaben ergibt sich nach den Berechnungen der Stadtverwaltung ein Bedarf von fünf Stellplätzen; die würden auch auf dem Grundstück nachgewiesen. Nicht eingehalten sah man indes die in diesem Bereich geltenden Festlegungen bezüglich der zulässigen Gestaltung von Außenwänden. Hier seien verputzte, gestrichene Wandflächen oder Flächen mit senkrechter Holzverschalung vorzusehen. Andere Materialien seien nicht zugelassen. Nach den Bauvorlagen sei jedoch „davon auszugehen, dass die Container die vorstehenden Fassaden- beziehungsweise Wandgestaltungsregelungen nicht einhalten“, hieß es in der Vorlage zur heutigen Sitzung.

Die Festsetzung der Fassadengestaltung stelle aber einen Grundzug in dem für den Martin-Binder-Ring geltenden Bebauungsplan dar, betonte die Stadtverwaltung. Das Container-Vorhaben stehe dem somit entgegen – und die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Vorgaben sah man im Rathaus nicht. „Um der gestalterischen Anforderung zu entsprechen, müsste im gebotenen Maße umgeplant werden“, lautete das Fazit der städtischen Bauverwaltung, wie schon der Sitzungsvorlage zu entnehmen war. Der Vorschlag an die Mitglieder des Ausschusses lautet deshalb, einer Befreiung von den gestalterischen Vorgaben nicht zuzustimmen und somit diesem nicht alltäglichen Bauantrag das Einvernehmen zu verweigern. Und diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium dann auch einhellig.

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