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Das Landgericht fand in der Affäre „Emma“ heute einen Vergleich 

(ty) Emma kriegt Geld. Also Emma, die Mopsdame mit dem wohlklingenden Namen „Emma von den kleinen Molossern“. Und auch nicht Emma direkt, sondern deren Besitzerin aus Nürnberg, die den Hund von einer Ingolstädter Züchterin erstanden hatte. Weil Emma erblich bedingte Probleme in den Knie- und Ellenbogengelenken haben soll, hatte sie den Rechtsweg beschritten, war aber in ersten Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen worden.

Vor dem Landgericht Ingolstadt kam es heute immerhin zu einem Vergleich. Die Besitzerin bekommt 700 Euro zurück. Für 1400 Euro hatte sie den Hund einst erworben. Und weil sie so oft mit ihm beim Tierarzt war, wollte sie diese Kosten in Höhe von 1200 Euro auch noch haben.

Dem indes folge das Landgericht nicht und befand. Es sah keine Schuld der Züchterin. Warum die Affäre Emma gleich vor dem Landgericht gelandet war, hat den Hintergrund, dass das Amtsgericht die Klage in erster Instanz abgelehnt hatte. Die vorliegenden Probleme seien züchtungsbedingt typisch und daher kein Mangel im Rechtssinn, hatte das Amtsgericht befunden. Der heutige Vergleich dürfte wohl einen Schlussstrich ziehen unter die Affäre „Emma“.

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