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MdB Erich Irlstorfer und MdL Karl Straub (beide CSU) zeigen sich zufrieden mit dem Ergebnis des energiepolitischen Gesprächs der Parteichefs von CSU, CDU und SPD in Berlin

(ty) Der für den Landkreis zuständige Bundestagsabgeordnete Erich Irlstorfer (CSU) aus Freising und der Wolnzacher Landtagsabgeordnete Karl Straub (CSU) zeigen sich zufrieden mit dem Ergebnis des energiepolitischen Gesprächs der Parteichefs von CDU, CSU und SPD, das am Mittwoch in Berlin konkrete Ergebnisse gebracht hat. „Die bayerische Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Es wird keine Monstertrassen in Bayern geben, weil jetzt endlich so unterschiedliche Themen wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Netzausbau, aber auch Strommarkt und Klimaschutz zusammen diskutiert wurden“, sagt Irlstorfer. Und Straub fügt hinzu: „Das modernste Gaskraftwerk in Europa, Irsching bei Vohburg, bleibt am Netz.“ 

Ministerpräsident Horst Seehofer und die bayerische Energieministerin Ilse Aigner „haben es geschafft“, lobt Irlstorfer: „Unterfranken wird nicht zur Energiedrehscheibe Deutschlands.“ Weil die Südost-Passage nun außerdem deutlich kürzer werde, werde der Freistaat nicht von Nordost bis Südwest mit einer Trasse durchschnitten. 

„In Bayern kann die Versorgungssicherheit nur gewährleistet werden, wenn im Freistaat moderne Gaswerke erhalten bleiben und neu gebaut werden können“, ergänzt Straub. Das in Irsching ansässige, modernste Gaskraftwerk von Europa, bleibe deshalb am Netz. „Das ist vernünftig“, kommentiert der Wolnzacher CSU-Politiker. „Warum sollte dieses hochmoderne Kraftwerk schließen müssen, um dafür alte Kohlekraftwerke in anderen Teilen Deutschlands zu betreiben?“ Und Straub sieht noch einen weiteren Sieg Bayerns: „Die gesetzliche Verankerung des Vorrangs der Erdverkabelung gegenüber Freileitungen beim Trassenbau ist sinnvoll ebenso wie der Ansatz, dass – wo dies nicht möglich ist –  Bestandstrassen genutzt werden.

Nach der erfolgten Einigung der Regierungskoalition sind nach Angaben von Irlstorfer und Straub folgende Schritte vorgesehen, wie sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung ausführen:

  • Die jüngsten Verhandlungsergebnisse werden den Übertragungs-netz-Betreibern von der Bundesnetzagentur zur Auflage gemacht.
  • Die Übertragungsnetz-Betreiber haben diese Ergebnisse bei der Überarbeitung des nächsten Netzentwicklungsplan 2025 zu be-rücksichtigen.
  • Der überarbeitete Netzentwicklungsplan wird wiederum von der Bundesnetzagentur überprüft, gegebenenfalls überarbeitet und abschließend bestätigt.
  • Diese Bestätigung bildet die Grundlage für die Änderung des Bundesbedarfsplan-Gesetzes durch den Bundestag. Erst im Zuge dieser Gesetzesänderung werden die bislang noch festgeschriebenen Trassenendpunkte Lauchstädt und Meitingen des Korridors D abgeändert.
  • Parallel zu den genannten Schritten ist die gesetzliche Verankerung des Vorrangs der Erdverkabelung bei HGÜ-Projekten vorgesehen.
  • Sobald der Vorrang der Erdverkabelung sowie die neuen Trassen-Endpunkte im Gesetz festgelegt sind, werden die Übertragungsnetz-Betreiber beginnen, einen Vorschlag für den tatsächlichen Leitungsverlauf zu erarbeiten.
  • Die Übertragungsnetz-Betreiber beantragen anschließend bei der Bundesnetzagentur das Bundesfachplanungsverfahren (früher Raumordnungsverfahren) für die jeweiligen Leitungsprojekte.
  • Im Rahmen der so genannten Antragskonferenzen, die entlang des vorgeschlagenen Leitungsverlaufs durchgeführt werden, ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.
  • Die Bundesnetzagentur prüft in einem weiteren Schritt den von den Übertragungsnetz-Betreibern vorgeschlagenen Leitungsverlauf und verlangt gegebenenfalls weitere Änderungen.
  • Am Ende dieses Verfahrens steht ein ein Kilometer breiter Leitungs-korridor fest.
  • Auf das beschriebene Bundesfachplanungsverfahren folgt nun das Planfeststellungsverfahren, in dem weitere Details der Leitungs-führung sowie betroffene Grundstücke, Immissionsschutz, Auflagen für den Bau etc. geprüft beziehungsweise bestimmt werden.
  • Das Planfeststellungsverfahren wird mit einem Planfeststellungs-beschluss abgeschlossen.
  • Über etwaige Klagen von Betroffenen gegen den Planfeststellungs-beschluss entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.
  • Wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.

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