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Pfaffenhofener Kreistag stimmt einer Gebietsänderung zu – und übernimmt vom Kreis Kelheim unter anderem die gerade mal 16 Meter lange Mini-Kreisstraße KEH 36

(ty) Wir haben bereits darüber berichtet, dass der Landkreis Pfaffenhofen – und damit Oberbayern – um rund 4400 Quadratmeter wachsen soll. Und zwar auf Kosten des Landkreises Kelheim beziehungsweise Niederbayerns. Hintergrund ist eine geplante Gebietsänderung, angestoßen von Kelheimer Seite, wegen eines 16 Meter langen Stücks der Kreisstraße KEH 36. Der Pfaffenhofener Kreistag hat in seiner Sitzung am heutigen Nachmittag in Manching einhellig zugestimmt und folgte damit einer entsprechenden Empfehlung des Kreisausschusses.

Das Kuriose an der ganzen Sache: Bei diesem 16 Meter langen Stück der KEH 16 handelt es sich tatsächlich um die komplette (!) Kreisstraße. Damit ist die KEH 36 vermutlich die kürzeste Kreisstraße der Welt. Rekordverdächtig kurz ist sie in jedem Fall.

Entstanden war die Mini-Kreisstraße im Jahr 1982 im Zuge des Ausbaus der Pfaffenhofener Kreisstraße PAF 16. Diese Konstruktion soll nun bereinigt werden, weshalb der Kreis Kelheim ein Verfahren zur Gebietsänderung einleiten möchte. Der Pfaffenhofener Kreisausschuss hatte – wie berichtet – einhellig dem Kreistag empfohlen, dieser angestrebten Gebietsänderung zuzustimmen; was heute erfolgt ist. Der Kelheimer Kreisausschuss wird sich am 27. Juli mit dem Thema befassen und seinem Kreistag sicher selbiges nahelegen. Schließlich geht die Initiative ja von Kelheim aus.

Im Grunde handelt es sich bei dem ganzen Vorgang in erster Linie um eine Verwaltungsvereinfachung. Denn andernfalls wäre der Kreis Kelheim weiterhin für diese 16 Meter lange Straße zuständig – und zwar sowohl, was den Winterdienst angeht, als auch, was die Instandhaltung betrifft. Das Ansinnen, durch die Gebietsänderung die Zuständigkeit und die Baulast für die KEH 36 an den Landkreis Pfaffenhofen abzugeben, wurde von Seiten der Regierung von Niederbayern für nachvollziehbar gehalten und als sachlich gerechtfertigt angesehen. In der Tat wird es dann einfacher. Denn „Kreuzungsbeteiligte und Baulastträger wären dann künftig nur noch der Freistaat Bayern für die angrenzende Staatsstraße 2233 und der Landkreis Pfaffenhofen für die PAF 16“. Und der Landkreis Kelheim ist seine rekordverdächtig kurze und 16 Meter lange Kreisstraße los – die werden dann formal der PAF 16 zugeschlagen.

Betroffen von der anvisierten Gebietsänderung ist insgesamt ein knapp 4400 Quadratmeter großes Areal südlich von Münchsmünster zwischen den Kreisen Kelheim und Pfaffenhofen. Da von dieser Änderung nicht nur die beiden Landkreise, sondern auch die Gemeinden Münchsmünster (auf Pfaffenhofener Seite) und Neustadt (auf Kelheimer Seite) sowie die Bezirke Oberbayern und Niederbayern betroffen sind, liegt die Zuständigkeit für diesen Vorgang beim bayerischen Innenministerium. Das wird aber wohl den Kreis Kelheim mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragen, wie es hieß.

Der künftige Grenzverlauf ist übrigens vom Kreis Kelheim auf Anraten der Regierung von Niederbayern bereits mit dem zuständigen Vermessungsamt abgestimmt. Weil die neue Grenze entlang bereits bestehender Grenzen verlaufen soll, sei auch keine neue Vermessung erforderlich. 

Geld fließt übrigens für die 4400 Quadratmeter nicht, wie der Pfaffenhofener Kreiskämmerer Walter Reisinger bereits nach der Sitzung des Kreisausschusses auf Anfrage unserer Zeitung erklärt hatte. Der Kreis Pfaffenhofen – und Oberbayern – werden also gratis um 4400 Quadratmeter größer. Dafür ist der Landkreis Pfaffenhofen aber künftig auch für 16 Meter mehr Kreisstraße zuständig.


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